5 Meinungen zu “GG, Artikel 5, Abs. 1”
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ne oder?!? das ist ja mal ECHT krass! "Verunglimpfung des Staates" my FUCKING ass!!
Nee Max, das ist doch keine Zensur. Das ist lediglich ein Zurechtrücken der öffentlichen Meinung.
Seit wann findet keine Zensur statt?
Kaum biste mal kritisch gegenüber dem Staat, wirste als linker, wahlweise rechter,
TerroristUmstürzler bezeichnet, als einer dem nichts gut genug ist und da kannste auch keine Flugblätter verteilen oder neRede schwingenAnsage machen, ohne dass gleich irgendjemand da ist und meint, das könne man nicht so machen und das müsse man sofort einstellen, weil es sonst ne Strafanzeige gibt und überhaupt holen wir jetzt erstmal dieBullenPolizei!Wer sagte das noch: "Grau, teurer Freund, ist ist alle Theorie"?
Die Begründung "Verunglimpfung des Staates" haben die doch garantiert bei einem gewissen Herrn Erdogan geklaut...
"3. Bei der Auslegung von Staatsschutznormen ist zu berücksichtigen, dass Art. 5 Abs. 1 GG gerade ein besonderes Schutzbedürfnis der Machtkritik anerkennt, so dass bei einer bloßen Polemik noch keine Strafbarkeit angenommen werden darf, auch wenn diese noch so verfehlt erscheint. Da dem Staat kein grundrechtlich geschützter Ehrenschutz zukommt, hat er grundsätzlich auch scharfe und polemische Kritik auszuhalten.
4. Die Schwelle zur Rechtsgutverletzung ist im Bereich des Staatsschutzes erst überschritten, wenn aufgrund der konkreten Art und Weise der Meinungsäußerung der Bestand oder die Funktionsfähigkeit des Staates oder seiner Einrichtungen beeinträchtigt oder der öffentliche Friede gefährdet ist. Dies kann etwa der Fall sein, wenn der Bundesrepublik Deutschland jegliche Legitimation abgesprochen und dazu aufgerufen wird, sie zu ersetzen."
(aus BVerfG, 1 BvR 917/09, 28. November 2011)
Das ist wieder einer jener Fälle, in denen die Betroffenen spätestens vor dem Bundesverfassungsgericht 100% Recht bekommen, wenn sie es durchziehen. Es wird halt nur ein paar Jahre dauern.