"Ein Abgrund von Landesverrat"
Dienstag, 11.8.2015, 22:43 > daMaxEiner der besten (und längsten!) Kommentare zur Causa #Landesverrat stammt von dem Karlsruher Bundesrichter Thomas Fischer in diesem ZEIT-Artikel. Leseverordnung 1. Klasse!
So, liebe Rezipienten, geht "Journalismus". Das ist interessant, denn in diesen Tagen geht es um die medienrelevante und die Öffentlichkeit aufwühlende Frage, was Journalismus darf. Dabei erfährt man voller Erstaunen: Gerade der Qualitätsjournalist arbeitet an der untersten denkbaren Grenze seiner intellektuellen Möglichkeiten. Weil der Leser, Hörer und auch Sie, lieber Zuschauer, von einer solch deprimierenden Einfalt sind: Sie verstehen praktisch nichts, was sich nicht in kurzen Hauptsätzen mit sechs Worten sagen lässt.
und das ist erst der Anfang. Fischer teilt in alle Richtungen großzügig aus.
"Unerträglich" ist das Wegducken der Verantwortlichen nach außen unter gleichzeitiger Demonstration ihrer Großmächtigkeit nach innen. Das Kasperle-Theater um drei verschiedene "Gutachten", welche die Jahrhundert-Frage klären sollen, ob es sich beim (Teil)Organisationsplan des Bundesamts für Verfassungsschutz um ein Staatsgeheimnis im Sinne von Paragraf 93 StGB handelt, ist von kaum zu überbietender Absurdität.
Aus dem Artikel könnte ich eigentlich fast jeden Satz einzeln zitieren, aber ich habe das Zitatrecht schon freizügig ausgedehnt, da will ich es mal lieber nicht auf die Spitze treiben. Nochmal zum Mitschreiben: Lesepflicht!
PS: einen noch für zögerliche Naturen:
(via koepke)Wann immer, so mein Eindruck, an den Tischen der bundesgerichtshöflichen Kollegenschaft das Akronym "NSA" fiel und das Wort "Generalbundesanwalt" und der Begriff "Legalität", senkten sich die Köpfe rasch über die Salatsauce und die Fusilli siciliana.
Jo, hatte ich vorhin schon gelesen. Eine Frage blieb bei mir jedoch offen: Falls das, was der Verfassungsschutz gemäß der geleakten Dokumente vorhat, rechtswidrig ist, kann und darf es dann geheim sein? Ober müssten rechtswidrige Inhalte, sobald sie irgendwie bekannt werden, nicht automatisch ab diesem Zeitpunkt deklassifiziert sein? (faktisch sind sie es dann eh.) Denn eigentlich, so mein laienhaftes Rechtsverständnis, muss sich auch ein Geheimdienst an die Gesetze halten (weswegen sie sich ja so winden und z.B. plötzlich den Weltraum zur rechtsfreien Zone erklären, um weiter abhören zu können). Aber rechtswidrige Inhalte als geheim zu deklarieren, um sie vor Veröffentlichung und die Behörde vor Strafverfolgung zu schützen, läuft dem demokratischen Prinzip zuwider und ist eine rechtsstaatliche Farce. Darin liegt hier der eigentliche Skandal.
@ein anderer Stefan: nee nee, das siehst du völlig falsch. Geheim ist geheim und geheime Vorhaben eines demokratisch gewählten Geheimdienstes müssen geheim bleiben im Namen der Staatssicherheit und der Landesgeheimnisse auf dass der Feind in Russland bleibe und die Macht und die Herrlichkeit in Ewigkeit Amen.
PS: dieser Kommentar eignet sich hervorragend zu Grobbeichung des ACME Ironiedetektors. Die Nadel sollte bei der Lektüre in der Mitte zwischen SARKASMUS und ZYNISMUS steheh, um eine korrekte Funktionalität des Gerätes zumindest in groben Zügen zu gewährleisten. Zur Feinjustierung wenden Sie sich bitte an ein Satireperiodikum Ihrer Wahl.
Viel Spaß mit der Gerät wünscht ACME CORP. INC. UNTLD.
@ein anderer Stefan: Die Geheimhaltung(sbedürftigkeit) ist schon deshalb von der Rechtswidrigkeit unabhängig, weil das ja im Zweifelsfall bei der Einstufung niemand weiß. Wer sollte denn entscheiden, was rechtswidrig ist und was nicht, wenn nicht irgendwann, Jahre später, das Bundesverfassungsgericht?
An der Anzahl der für verfassungswidrig erklärten Gesetze erkennt man, dass es nicht so ganz einfach ist, zu entscheiden, was rechtswidrig ist und was nicht. Wenn die Abgeordneten und Ministerien das nicht hinbekommen, wie soll das ein Beamter im BfV?