Keine Nackthaltung Gefangener
Donnerstag, 16.4.2015, 11:42 > daMaxIn was für einem Land wir leben, wird anhand dieses Gerichtsurteils mehr als deutlich:
Ein Gefangener darf nicht nackt in seiner Zelle gehalten werden. Das gilt jedenfalls dann, wenn der Raum videoüberwacht wird. Vielmehr muss dem Gefangenen zumindest schnell reißende Kleidung zur Verfügung gestellt werden, hat das Bundesverfassungsgericht entschieden.
Ein Gefangener, der als gefährlich für sich und andere eingeschätzt wurde, war im Kasseler Gefängnis nackt in eine Zelle für psychisch Auffällige gesperrt worden. Erst am folgenden Tag erhielt er Kleidung und eine Decke, obwohl der Raum dauerhaft per Video überwacht wurde.
Liebe Eltern, ist das noch ein Land, in dem ihr eure Kinder aufwachsen sehen wollt? Was ist das für eine Gesellschaft, in der erst das höchste Gericht des Landes solche grundlegenden Dinge klar stellt? Ich persönlich halte ja auch 24-stündige Videoüberwachung für nicht mit der Menschenwürde vereinbar, but that's just me.
in der taz stand ein kleines detail "ein häftling der lange auf eine zahnbehandlung gewartet hatte, zeigte sich empört, als der angekündigte termin ausfiel und trommelte gegen die tür. daraufhin wurde er in eine videoüberwachte zelle [..] gebracht."
kommt anders rüber als "Ein Gefangener, der als gefährlich für sich und andere eingeschätzt wurde"
sieht eher wie strafmassnahme aus...