Frankreich: Gefängnis für Surfen
Montag, 5.12.2016, 08:21 > daMaxWie dünn unsere Zivilisationsdecke ist, kann man gerade prima in Frankreich beobachten. Dort wurde ein Mann für das Ansurfen von islamstischen Websites für 2 Jahre eingeknastet:
Es hätte keine Hinweise auf Anschlagspläne gegeben, sagte ein Gerichtssprecher gegenüber The Verge. Der Mann sei den Ermittlungsbehörden nicht als Islamist bekannt gewesen und hätte ausschließlich Vorstrafen für geringe Vergehen gehabt. Zusätzlich zur zweijährigen Haftstrafe muss der Franzose eine Strafe von 30.000 Euro zahlen.
Damit sind wir dann also endlich beim Gedankenverbrechen angekommen. Hurra. Wird allerdings Zeit, Wikipedia mal wieder zu überarbeiten. Da steht noch:
Entsprechende Gesetze würden die Möglichkeit einer Verurteilung ohne Voraussetzung eines bestimmten Handelns geben. Sie widersprechen dem Menschenrecht auf Gedankenfreiheit und sind mit einem Rechtsstaat nicht zu vereinbaren.
und das passt ja nun wirklich nicht mehr in die heutige Zeit...
Aus dem gleichen Artikel: "Auf Computer, Handy und USB-Stick des Franzosen fanden die Ermittler Fotos und Hinrichtungsvideos des „Islamischen Staates“ (IS). Außerdem verwendete er die IS-Fahne als Hintergrundbild auf seinem Computer [...]"
Da war also schon etwas mehr als mal nur ein paar Seiten anklicken.
Ein Gedankenverbrechen ist das nicht ganz, denn der Täter surft im Internet, speichert und lädt Dateien herunter. Das sind Taten, keine Gedanken.
Ich sehe solche Gesetze auch kritisch und denke, dass man nicht immer gleich mit dem Strafrecht kommen sollte, wenn jemand (möglicherweise) dabei ist, in den Terrorismus abzugleiten. Aber wir sollten auch nicht so tun, wie wenn jeder, der mal auf einer Dschihadisten-Website vorbeiguckt, zwei Jahre hinter Gitter muss. Es kommt schon auf den Zusammenhang an.
Ich habe in einem Artikel auf meinem Blog sogar einen Link zu Al-Qaida-Propaganda: https://andreas-moser.blog/2013/12/31/das-ende-von-al-qaida/ - aber offensichtlich distanzierend beziehungsweise verarschend. Bisher ist mir noch nichts passiert.
@Andreas Moser:
I beg to differ, andreas:
"Verurteilt wurde er aber für das mehrmalige Besuchen von islamistischen Websites"
die urteilsbegründung würde mich interessieren; ich wette fast, mehr als verboten-weil-verboten kam da nicht rum.
"denn der Täter surft im Internet, speichert und lädt Dateien herunter. Das sind Taten, keine Gedanken"
soll das n witz sein?!? welche "tat"? das sind erstmal TÄTIGKEITEN, die qua zwangsläufig beim surfen auftreten. der kerl wurde "präventiv" verurteilt, was die bisherige rechtsprechung nicht nur komplett aushebelt, sondern auch zum missbrauch des rechtsstaates geradezu einlädt, thomas pany dazu:
"Für wahrscheinlich wird dies bei dem Delikt gehalten, das vage formuliert ist und hohe Strafen aussetzt: Mit bis zu zwei Jahren Freiheitsentzug und einer Geldstrafe von 30.000 Euro kann bestraft werden, wer regelmäßig "terroristische Webseiten" besucht. Was heißt regelmäßig, wie werden terroristische Webseiten definiert? Den Strafverfolgern und der Justiz werden große Spielräume eingeräumt. Die Straftat gab es bislang noch nicht"
hier wurde der subjektivität tür und tor geöffnet; scheisse ist das und VERDAMMT beunruhigend! und wie jemand ganz richtig bei netzpolitik schreibt, dieser kranke mist ist nichts anderes als gesinnungsjustiz.
...eine gesinnungsjustiz, die das gegenteil von dem erreichen wird, was sie vorgibt zu verhindern.
@Andreas Moser: DasKleineTeilchen hat eigentlich schon alles gesagt. Für einen Rechtsanwalt hast du manchmal schon eine etwas seltsame Rechtsauffassung, finde ich. Dass dir "noch nichts passiert" ist, könnte vielleicht auch daran liegen dass du ein weißer, im Ausland lebender Deutscher christlichen Glaubens bist? Was sich natürlich ändern könnte, sobald Christen wieder verfolgt werden...