"Nur in Fällen allerschwerster Kriminalität" (update)
Samstag, 20.8.2016, 15:18 > daMaxErinnert ihr euch noch daran, dass es immer hieß, "wenn Vorratsdatenspeicherung, dann nur für allerallerschwerste Kriminalfälle wie Völkermord, Terrorismus und Atombomben"? Doch, ja, das war so, glaubt mir, ich bin eine zuverlässige Quelle.
Die Telekommunikationsüberwachung und die Nutzung der Vorratsdatenspeicherung müssen auch bei Wohnungseinbruchsdiebstahl ermöglicht werden.
Morgen: Hand ab bei Diebstahl, Steinigung bei Ehebruch, 4-jährige in den Knast für Haareziehen.
Mark my words.
Nachtrag: Scheibchen für Scheibchen wird unser Rechtsstaat durch einen Überwachungsstaat mit Kriminalitätspräventionsabsichten verwandelt und niemand kann noch etwas dagegen tun.
Es ist mal wieder eine gute Zeit, "Wie zerstört man eine Demokratie" zu lesen um zu erfahren, wie der vollständige Fahrplan aussieht
Der Bundestrojaner ist ja auch aufgeflogen, weil die das jemandem auf den Rechner gepflanzt haben, der mit illegalen Proteinpillen gedealt hat. Da galt das natürlich auch
Also die Fähigkeit "Lernen aus Fehlern" ist ja eigentlich ein markanter Eckstein der Intelligenz. Bedeutet das jetzt, dass diese These falsch ist oder das die Innenminister / Polizei eventuell doch doof sind?
Sie sind eben nicht doof, sie schaffen Fakten!
Es wird nicht lange dauern, dass alle Telekommunikationdaten, alle Maut-Daten, auc die einer einzuführenden PKW-Maut, GPS-Bewegungsprofile u. ä. für "Fahnungszwecke" herangezogen werden, zunächst illegal, aber von Gerichten geduödet, später legalisiert.
Maximal bis 2020 würde ich sagen.
Ich melde mich dann nochmals, falls ich dazu in der Lage sein sollte.