Die Trumpisierung des Herrn Dobrindt
Dienstag, 3.6.2025, 14:03 > daMaxWeiter, weiter, ins Verderben.
PS: die Liste von Trumps Gräueltaten wird inzwischen länger und länger. Ich denke, wir sollten eine solche Liste mal für die neue Regierung anfertigen. Aber ich tu' das nicht, das ist nicht gut für mein Nervenkostüm.
migration | zurückweisung | afd-politik mady by cdu | das kann ja noch heiter werden.
Seitdem er sich als Bundesverkehrsminister geweigert hat, zu kapieren, dass eine Ausländermaut gegen Europarecht verstößt trägt er nicht umsonst bei manchen Leuten Spitznamen wie "Doofrind" oder "Doofrindviech".
Ich wäre dafür, für die Missachtung der Entscheidungen entsprechend hoher Gerichte das Konzept "EU-weiter lebenslänglicher Entzug des passiven Wahlrechts" einzuführen. Auf die Weise bekäme man auch Befürworter von Dingen wie der Vorratsdatenspeicherung endlich auf's hart verdiente Abstellgleis und man könnte endlich über ein seit dem 11. September 2001 überfälliges Verbot der CDU/CSU diskutieren.
@Jane: Der EuGH hält die Vorratsdatenspeicherung doch für zulässig.
Es gibt keine Gerichtsentscheidung, weil es KEIN URTEIL ist. Das ist nur vorläufig. Schaut man in die Pressemitteilung des Gerichts, dann handelt es sich um Eilbeschlüsse, einstweiligen Rechtsschutz und keine Entscheidung in der Sache. Es wurde noch niemand dazu angehört.
Das Ganze riecht auch etwas komisch... (die Geruchswahl überlasse ich Euch!)
https://www.danisch.de/blog/2025/06/03/eine-gruene-verwaltungsgerichts-migrations-intrige/
@Philipp Sdun: danke für die Info. Tagesschau macht da auch weiterhin keinen Unterschied, das ist natürlich doof.
Schauen wir uns das doch einfach mal bei einer soliden Quelle an.
Dobrindt beruft sich in diesem Fall zu Recht auf eine Einzelfallentscheidung, denn es ging ja tatsächlich "nur" um eben diese 3 Somalier, die rechtswidrig an der polnischen Grenze zurückgeschickt wurden und das ist siehe den Text dazu eben unzulässig - so weit - so gut.
Der eigentliche Punkt ist doch der, dass Dobrindt hier seine Kompentenzen wissentlich und willentlich überzieht und von vorneherein geltendes Recht ignoriert.
Zitat dazu (Fettschrift durch mich):
"Nur einen Tag nach der Regierungsübernahme am 7. Mai wies Bundesinnenminister Dobrindt (CSU) die Bundespolizei an, nunmehr die Vorschrift des § 18 Abs. 2 Nr. 1 Asylgesetz (AsylG) anzuwenden. Danach ist einem Ausländer die Einreise zu verweigern, wenn er aus einem sicheren Drittstaat einreist. Klingt klar und deutlich. Es ist allerdings in der Rechtswissenschaft unbestritten, dass die schon seit 1997 geltenden Vorschriften des Dubliner-Übereinkommens, später durch die Dublin-II- und die Dublin-III-Verordnung ersetzt, grundsätzlich Anwendungsvorrang vor § 18 Abs. 2 Nr. 1 AsylG haben. Danach ist bei Einreise aus einem anderen (sicheren) EU-Mitgliedstaat eine Zurückweisung an der Grenze aktuell unzulässig."
Weiterer Punkt aus dem Text ist dann dieses hier:
"Spätestens wenn ein zweites oder drittes Gericht Dobrindts Zurückweisungen kassiert hat, ist nicht nur die Mär vom Einzelfall Geschichte, sondern der Minister wird sich auch mit der Frage seiner eigenen strafrechtlichen Verantwortlichkeit beschäftigen müssen."
Ganz so einfach und eindeutig, wie sich dieser Pippi-Langstrumpf-Minister derzeit gibt, ist es also nicht.
Andererseits macht ja auch die Umfallerpartei schon wieder fleissig mit bei ihrem Armenhass - Raider heisst jetzt Twix, sonst ändert sich nix. Bin ja gespannt, wann die wirklichen Sozialschmarotzer mal zur Kasse gebeten werden...
@daMax: Naja, das was Philipp sagt, ist Unfug.
Natürlich ist eine Entscheidung im einstweiligen Rechtsschutz auch eine Entscheidung. In Zehntausenden von Gerichtsverfahren jährlich ist es auch die einzige Entscheidung, weil danach niemand mehr ein Hauptsacheverfahren durchführen will/muss.
Entscheidungen im einstweiligen Rechtsschutz sind auch vollstreckbar und vollziehbar. (Sonst würde sie ja niemand beantragen; wir machen das Ganze schließlich nicht zum Spaß.)