Autor:innen verklagen OpenAI wegen "systematischem Diebstahl"
Freitag, 22.9.2023, 07:40 > daMaxchatgpt | "künstliche intelligenz" | "artificial intelligence" | "KI" | "AI"
chatgpt | "künstliche intelligenz" | "artificial intelligence" | "KI" | "AI"
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Ey, lass mich einfach rein, okay? |
Ich will das hier nie wieder sehen. |
Ihr Browser versucht gerade eine Seite aus dem sogenannten Internet auszudrucken. Das Internet ist ein weltweites Netzwerk von Computern, das den Menschen ganz neue Möglichkeiten der Kommunikation bietet.
Da Politiker im Regelfall von neuen Dingen nichts verstehen, halten wir es für notwendig, sie davor zu schützen. Dies ist im beidseitigen Interesse, da unnötige Angstzustände bei ihnen verhindert werden, ebenso wie es uns vor profilierungs- und machtsüchtigen Politikern schützt.
Sollten Sie der Meinung sein, dass Sie diese Internetseite dennoch sehen sollten, so können Sie jederzeit durch normalen Gebrauch eines Internetbrowsers darauf zugreifen. Dazu sind aber minimale Computerkenntnisse erforderlich. Sollten Sie diese nicht haben, vergessen Sie einfach dieses Internet und lassen uns in Ruhe.
Die Umgehung dieser Ausdrucksperre ist nach §95a UrhG verboten.
Mehr Informationen unter www.politiker-stopp.de.
Wo Geld liegt, will es eben auch immer jemand aufheben.
So bedienen sich doch immer Abmahnanwälte am Urheberrecht und Kunden wurden deswegen mit teils völlig überzogenen Gängelungen gestraft bis hin zur Nichtbenutzbarkeit der legal erworbenen Produkte.
Hier macht OpenAI einen auf Selbstbedienungsladen, während man wegen des Urheberrechts bei Zitaten nur Teile von Texten veröffentlichen darf uswusf. Da kann ich die Künstler durchaus verstehen.
Der etwas längee Artikel dazu von gestern aus der Tagesschau.
@Siewurdengeelsen: klar sindse sauer, aber letztlich vergeblich; es ist nunmal nicht das zitieren oder remixen von texten. es ist mustererkennung. machen künstler seit immer, aufbauen auf was bereits vorhanden, die maschine macht in dem fall nix anderes. und ohne prompt vom menschen machtse garnix. und n bestimmter style in dem jemand schreibt/zeichnet/fotofragiert/musiziert unterliegt genau garnix, da gibts numal kein (gesellschaftliches) exklusivrecht dran.
wer an was welchen PROFIT aus solchen nummern zieht, ist da die ganz andere frage.
@DasKleineTeilchen:
Da nehmen sich vermutlich beide Seiten nichts und solche Streiteren gab es vor "KI" auch schon wegen des Diebstahls geistigen Eigentums. Nach meinem Empfinden waren da die Rechteverwerter jedenfalls eher die treibenden Kräfte bei solchen Sachen und das hat u.a. eine Abmahnindustrie erst lebensfähig gemacht. Was dem Einen da recht ist, ist dann dem Anderen billig. Inwieweit das zulässig ist oder nicht, dass sich so eine Engine quasi kostenlos bedient, kann ich eher schlecht beurteilen, noch dazu weil hier ja auf US-Recht basierend die Klage erfolgt ist; ebenso wie der erwähnte Punkt, dass es sich ja "nur" um das Erkennen von Mustern handelt.
Wenn ich allerdings bedenke, dass gerade aus Büchern und selbst frei im Netz verfügbaren Texten nur bis zu einem bestimmten Prozentsatz "zitiert" werden darf und ansonsten das Copyright in aller Regel jegliches Kopieren und Weitergeben gedruckter Sachen auch bei E-Books unterbindet, sehe ich da durchaus Chancen für die Autoren.
@DaskleineTeilchen
nee, einfach nee. Ich weiss, du fändest es bequemer, wenn du dir die Welt mechanistisch erklären könntest und Menschen sowie Kulturprodukte dazu. Aber ich muss dich leider enttäuschen. Abgesehen von Techniken gibt es da so ein gewisses dunkles Etwas, dass du mit deinem Computerfatzkismus nicht erklären kannst. Es ist absolut an das Individuum gebunden und somit exklusiv.
Och biddö, wir hatten diese Diskussion schon mal vor 10 Jahren, als die Piraten daran gescheitert sind.