Eine DNA-Probe (Speichelprobe) ist NICHT die Standardprozedur
Donnerstag, 7.4.2011, 14:15 > daMaxKleine Durchsage aus der Rechtsabteilung:
Dumm nur, dass die suggerierte Rechtslage überhaupt nicht mit der tatsächlichen übereinstimmt. Auch heute sind DNA-Proben kein Standard, sondern die gesetzliche Ausnahme.
Solltet ihr also mal in die Verlegenheit kommen, bei der Polizei vorstellig zu werden: lasst euch kein X für ein U vormachen. DNA-Proben nur gegen Vorlage einer richterlichen Anordnung. Erklärt euch bloß nicht mit irgendwas einverstanden.
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