Elektronische Gesundheitskarte (eGk) erfolgreich verweigern
Sonntag, 28.10.2012, 20:51 > daMaxDaniel schreibt mir:
huhu
du hattest da mal vor nen paar Monaten im Blog berichtet dass du
Probleme mit deiner Krankenkasse hast, wegen Foto und so. Mich hat es
jetzt auch getroffen, konnte das aber problemlos mittels folgender
Mail aus der Welt räumen. Ich bin jetzt offiziell anerkannter
'Verweigerer'ich glaube das wichtigste ist der Verweis auf den Paragrafen.
Ich habs dir mal weitergeleitet für den Fall das es noch aktuell ist.
Und da er nichts dagegen hat, veröffentliche ich sein Schreiben hier (Danke!). Bitte setzt bei den XX jeweils korrekte Werte ein. Ihr dürft das Schreiben natürlich auch nach euren Wünschen anpassen, das hier soll euch nur eine Idee vermitteln, wie man erfolgreich um eine eGk herum kommt. Meine Antwort an die Krankenkasse könnt ihr hier nachlesen.
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Sehr geehrte Damen und Herren,
ich nehme Bezug auf Ihr Schreiben vom XX.XX.XXXX, in dem Sie mich
auffordern, Ihnen ein Passbild von mir zu übermitteln. Sie erklären mir
weiterhin, dass ich (obwohl meine Versichertenkarte bereits abgelaufen
ist) keine neue Karte erhalte, solange ich dieser Aufforderung nicht
nachkomme. Ich liefe in diesem Fall Gefahr, von Ärzten Privatrechnungen
ausgestellt zu bekommen, deren Kosten Sie nicht übernähmen.
Ich erkläre hiermit deutlich, das ich Ihnen auf gar keinen Fall ein
Photo von mir übermittle; weder digital, noch analog.
Bzgl. ihrer Ankündigung mir meinen Versicherungsschutz zu entziehen,
verweise ich auf § 291 Abs. 2 Satz 1 SGB V:
»Versicherte bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres sowie
Versicherte, deren Mitwirkung bei der Erstellung des Lichtbildes nicht
möglich ist, erhalten eine Krankenversichertenkarte ohne Lichtbild«
Ich garantiere Ihnen, dass meine freiwillige Mitwirkung absolut
unmöglich ist, und fordere Sie auf, mir eine Möglichkeit zu bieten,
meinen Versicherungsstatus zu beweisen. Ob Sie dies durch eine
Versichertenkarte ohne Bild oder andere Vorkehrungen bewerkstelligen
ist mir egal.
Ich bitte Sie, dies schnell zu tun, da ich zum Zahnarzt muss.
Sehen Sie bitte davon ab, Ihre und meine Zeit mit Erklärungen oder
Diskussionen zu verschwenden, warum es wichtig oder notwendig
sei, Ihnen dieses Bild zu schicken. Ich werde es auf keinen Fall tun.
Sollten Sie der Meinung sein, ich müsse daher zusätzlich zu den XXX
EUR, die ich monatlich an Sie zahle, auch meine Artzrechnungen
selber zahlen, teilen Sie mir dies bitte kurz mit. In diesem Fall
lassen Sie mir leider keine Wahl, als dies gerichtlich klären zu
lassen.
Dies gesagt, möchte ich jedoch betonen, dass ich stets außerordetlich
zufrieden sowohl mit Ihren Leistungen als auch mit der Freundlichkeit
und Professionalität Ihrer Angestellten war und nicht hoffe, dass dies
in einem echten Streit endet.
Ich bitte Sie, den Erhalt dieser Mail kurz zu bestätigen.
Mit freundlichen Grüßen
XXX
Ich bin ja vollpeinlicherweise an so eine eGK geraten als ich auf Klinik war, und siehe: Nirgendwo hat wer ein passendes Lesegerät...
@abghoul, Technologiestandort Deutschland
Ich freu mich jetzt schon, wenn meine alte Karte abläuft... Die wollten mir ja mitten in der geltungsdauer der alten schon son drecksteil verpassen, was ich dann erstmal dankend abgelehnt hab...
dat werd' ich gleich mal so oder abgewandelt ausprobieren, da meine tkk derzeit derbe auf die "you have to" drüse drückt. thx.
Elektronische Gesundheitskarte auch ohne Foto möglich?
Inzwischen haben fast zwei Drittel aller gesetzlich und freiwillig Versicherten ihrer Krankenkasse ein Foto zugesandt und die neue elektronische Gesundheitskarte bereits erhalten.
Viele Versicherte lehnen dies jedoch ab und verweigern die Übersendung eines Fotos. Zu Recht!
Nach der gegenwärtigen Rechtslage ist niemand verpflichtet, seiner Krankenkasse ein Bild zur Verfügung zustellen. Wenn Sie auch kein Bild auf Ihrer elektronischen Gesundheitskarte haben wollen, dann müssen Sie ausdrücklich, also am besten schriftlich und verbindlich, gegenüber Ihrer Krankenkasse erklären, dass Sie aus datenschutzrechtlichen Gründen (oder aus welchen Gründen auch immer) mit einer elektronischen Speicherung Ihres Fotos bei der Krankenkasse, bei den Herstellerfirmen dieser Karten oder bei anderen beauftragten Dienstleistern nicht einverstanden sind, einer diesbezüglichen Datenspeicherung und -verarbeitung widersprechen und deshalb kein Bild für diesem Zweck zur Verfügung stellen werden.
Danach heißt es für Sie, nicht „umzufallen" und standhaft zu bleiben. Lassen Sie Sich nicht durch wiederholte Aufforderungen zur Fotoeinsendung, durch gezielt falsche Informationen der Krankenkasse oder gar durch Drohungen mit angeblichem Erlöschen des Krankenversicherungsschutzes oder möglicher Selbstzahlung von Behandlungskosten einschüchtern. Dies erfordert natürlich ein gewisses Maß an Selbstbehauptung, starke Nerven und Geduld. Wer hier standhaft bleibt und kein Bild für die elektronische Gesundheitskarte zur Verfügung stellt, erhält eine elektronische Gesundheitskarte ohne Bild. Die Gesetzeslage ist dahingehend eindeutig und sieht in § 291 Abs. 2 Satz 1 SGB V diese Möglichkeit explizit vor "... Versicherte, deren Mitwirkung bei der Erstellung des Lichtbildes nicht möglich ist, erhalten eine Krankenversichertenkarte ohne Lichtbild". Eine ausdrückliche und ernsthafte Weigerung, ein Foto zur Verfügung zu stellen, ist ein solcher Fall der rechtlichen „Unmöglichkeit", da es keine sanktionsfähige und zwangsvollstreckbare Rechtspflicht hierzu gibt. Sie können nicht dazu gezwungen werden. Über den Begriff und die Arten der „Unmöglichkeit“ kann Ihnen jeder gute Rechtsanwalt Auskunft geben.
Im Gegenteil. Sie haben sogar einen in § 291 Abs. 2 Satz 1 SGB V gesetzlich fixierten Rechtsanspruch, eine elektronische Gesundheitskarte auch ohne Lichtbild zu erhalten.
Scheuen Sie also nicht eventuelle Unannehmlichkeiten und hocken Sie nicht wie das Kaninchen vor der Schlange, ob des vielen oftmals unqualifizierten Geschwätzes Vieler, sondern ergreifen Sie selbst die Initiative des Handelns. Das heißt, Sie dürfen nicht passiv bleiben, denn dann würde Ihre Krankenkasse mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit versuchen, das Problem einfach nur „auszusitzen". Sie müssen ja schließlich irgendwann einmal zum Arzt und spätestens dann stoßen Sie dort möglicherweise auf Schwierigkeiten.
Setzen Sie also Ihrerseits Ihre Krankenkasse unter Druck und gehen Sie in die Offensive. Fordern Sie von Ihrer Krankenkasse eine Gesundheitskarte ohne Lichtbild und setzen Sie dafür eine angemessene Frist. Nehmen Sie sich, wenn mehrere Aufforderungen an Ihre Krankenkasse nutzlos verstrichen sind, notfalls einen guten Rechtsanwalt und verklagen Sie Ihre Krankenkasse vor dem örtlich zuständigen Sozialgericht auf Ausstellung einer elektronischen Gesundheitskarte ohne Lichtbild. Sie haben einen Anspruch darauf.
Eine Klage vor dem Sozialgericht ist gerichtskostenfrei. Allenfalls die Rechtsanwaltskosten können anfallen. Ohne Rechtsanwalt laufen sie jedoch Gefahr, durch juristische Spitzfindigkeiten der Gegenseite „ausgebremst" zu werden und den Prozess unter Umständen zu verlieren. Da die Krankenkassen durch ihre millionenfache Befassung mit dieser Angelegenheit inzwischen mit allen möglichen auftauchenden Argumenten bereits bestens vertraut sind, die sie eventuell bei Gericht vortragen wollen, werden die auch prompt sofort passende und nicht selten wahrscheinlich auch überzeugende Gegenargumente parat haben. Deshalb müssen Sie hier auf dem „Qui Vive“ sein!
Sollten Sie für Ihr Recht den Rechtsweg zum Sozialgericht beschreiten müssen, dann kann es bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung jedoch mitunter recht langwierig werden. Fordern Sie deshalb von Ihrer Krankenversicherung bis dahin einen schriftlichen Behandlungsausweis, also einen auf Papier gedruckten und unterschriebenen Nachweis darüber an, dass Sie bei Ihrer Kasse krankenversichert sind und einen Anspruch auf ärztliche Leistungen im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung haben. Sollte man ihnen auch dies verweigern oder ihre Forderung einfach ignorieren und die Sache aussitzen wollen, dann holen Sie sich auch diesbezüglich sofort mit Einreichung der Klage Hilfe beim Sozialgericht im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes.
Seien Sie nicht der Gejagte. Sie sind der Jäger!
Viel Erfolg!
„der Quertreiber"
So einen Unsinn, ich gehe mal auf eine Aussage von oben ein um falsche Informationen aus der Welt zu schaffen:
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"Wer hier standhaft bleibt und kein Bild für die elektronische Gesundheitskarte zur Verfügung stellt, erhält eine elektronische Gesundheitskarte ohne Bild. Die Gesetzeslage ist dahingehend eindeutig und sieht in § 291 Abs. 2 Satz 1 SGB V diese Möglichkeit explizit vor “… Versicherte, deren Mitwirkung bei der Erstellung des Lichtbildes nicht möglich ist, erhalten eine Krankenversichertenkarte ohne Lichtbild”. Eine ausdrückliche und ernsthafte Weigerung, ein Foto zur Verfügung zu stellen, ist ein solcher Fall der rechtlichen „Unmöglichkeit”,"
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Dieser Absatz aus dem SGB V bezieht sich auf Personen deren Mitwirkung nicht möglich ist. Personen denen es nicht möglich ist, sind Pflegefälle mit einer beantragten Pflegestufe, Personen die sich im Ausland befinden, Personen die ihr Gesicht aus religösen Gründen verdeckt haben müssen (demnach ist das Gesicht auch beim Arztbesuch verdeckt) und Personen die aus anderen Gründen kein Foto einreichen können z.B. weil sie sich im Gefängnis befinden.
Wer sich freut, dass er ein erfolgreicher "Verweigerer" ist wird leider enttäuscht, denn Verweigerer bedeutet lediglich, dass man erst am Ende der Umstellung, also kurz bevor die regulären Karten an Gültigkeit verlieren, nochmals kontaktiert wird. Dann kann es jedoch knapp werden und man erhält seine Gesundheitskarte eventuell nicht mehr rechtzeitig. Wer sich dann immer noch weigert, darf sich dann freuen, dass er keine gültige Karte hat und somit kann ein Arzt jene Personen wieder wegschicken, da er sie nicht abrechnen kann oder er kann Patienten ohne Karte auffordern in Vorkasse zu treten, was unter Umständen sehr teuer werden kann. Die Rechnung reicht man dann bei seiner KK ein die einem den Betrag wahrscheinlich zurückbucht (man bleibt ja immerhin weiterversichert und zahlt Beiträge), dennoch ist dies sehr aufwendig vor allem wenn man dies jetzt bei jedem Arzt Besuch machen muss. Und was ist wenn man mal nicht so eine große Geldsumme für einen Arztbesuch übrig hat. Wenn man z.B. einen Krankenhausaufenthalt benötigt und mal eben nicht 5.000€-20.000€ dafür übrig hat, dann wird man eventuell nicht operiert oder frühzeitig aus dem Krankenhaus entlassen was auch sehr gesundheitsschädlich sein kann. Wer sein Vermögen und viel wichtiger seine Gesundheit wegen eines Bildes (welches sowieso auf dem Personalausweis und dem Reisepass ist) riskiert ist denkt hier nicht sehr rational. Zudem gab es auch schon Schreiben von Krankenkassen in denen stand, dass Kosten die aufgrund einer Weigerung nicht abgerechnet werden konnten nicht übernommen werden, doch dies ist eher unwahrscheinlich.
Falsch!
Rechtsverbindlich ist nur das, was schwarz auf weiß im Gesetz steht und nicht, was irgendwer meint, dort in das Gesetz hineininterpretieren zu wollen.
Die genannten Beispiele bzw. Formulierungen wie "gilt nur für Pflegefälle mit einer beantragten Pflegestufe ... Personen im Ausland ... Personen die ihr Gesicht aus religösen Gründen verdeckt haben müssen oder ... sich im Gefängnis befinden". Ist die typische Argumentation der Krankenkassen, unsichere oder schlecht informierte Patienten durch Täuschung und solche falschen Behauptungen einfach zu überrumpeln und letztlich noch mehr zu verunsichern, damit diese doch noch ein Foto einschicken.
Die Kassenärztliche Behandlung erfolgt auch ohne eine elektronische Gesundheitskarte problemlos, wenn das Versicherungsverhältnis durch Vorlage einer schriftlichen Bescheinigung nachgewiesen wird. Diese hat die Krankenkasse auszustellen.