Politiker dürfen online beleidigt werden
März 22nd, 2013, 07:20Na, wenn das nicht mal eine gute Nachricht ist. Vielleicht erinnert ihr euch daran, dass die Polizei die Redaktion der Augsburger Allgemeinen durchsuchen wollte, weil in deren Internetkommentaren ein User einen CSU-Fuzzi bezichtigte, "Rechtsbeugung" zu begehen und "Tankstellenbesitzer massiv einzuschüchtern". Dieses Vorgehen war rechtswidrig, wie das Landgericht Augsburg nun nachträglich festgestellt hat.
Das Landgericht vertritt insoweit die Ansicht, dass die beanstandete Äußerung eines Forennutzers über die Person des Augsburger Ordnungsreferenten von der Meinungsfreiheit gedeckt und damit nicht strafbar war.
Das bringt dem betroffenen User jetzt zwar nichts, weil die Zeitung damals unter dem Druck direkt eingeknickt war und die Daten des Users rausrückte. Aber für uns bedeutet dieses Urteil im Umkehrschluss, dass es nicht ganz illegal sein kann, sich im Internet abfällig über Politiker zu äußern. Okay, "beleidigen" ist vielleicht etwas hoch gegriffen, die oben getätigten Aussagen würde ich jetzt nicht direkt als Beleidigung bezeichnen. Leider werden wir trotzdem von einer freidrehenden Polizei belästigt werden können, denn die brauchen die gültige Rechtssprechung ja nicht zu kennen
Wer mehr wissen will, klickt schnell nochmal rüber zu internet-law.
Mein Dank geht an Guy Fawkes, der das ausgegraben hat. Aber wieso liest du die Deutschen Wirtschaftsnachrichten?