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Ist diese Aussage justiziabel? Dann glaube ich der Springerpresse erst Mal gar nichts! Vielleicht wollen sie uns jetzt nur in Sicherheit wiegen und in einem Jahr schlagen sie zu und geben dann ihre Sammlungen von bis dahin nach dem LSR unerlaubt veröffentlichten Snippets an die üblichen Abmahnkanzleien ... Und mit einem Schlag ist man die Gegenöffentlichkeit los.
Man sollte das unter verschiedenen Aspekten sehen: Die Verräterpartei hat es nun abgelehnt, das bedingungslose Grundeinkommen für Verleger zu verhindern. So weit, so schlecht.
Das ändert aber nichts daran, daß dieser Schmierzettel eines Gesetzes eines Tages vor deutschen Gerichten landen wird - landen muß. Und dann wird er überarbeitet, weil er in der bestehenden Form außer als Klopapier für gar nichts taugt. Wenn es soweit ist, wird man jede Stimme benötigen, die in unserem Sinne vor Gericht um ihre Meinung gefragt wird - und sie werden fragen. Da ist es mir vollkommen gleichgültig, ob das die »Bild«, das »goldene Blatt« oder der »Spiegel« ist. Jede Stimme, die dann sagt, das diese Idee für die Füße ist, zählt.
In sofern sollte man den Spiegel erst einmal in Ruhe lassen. Man muß ihn nicht lesen, aber wenn die konsequent zu ihrer Meinung stehen, ist das eine wichtige Stimme.
Bis es soweit ist, verlinke ich auch nicht mehr; aber eine dauerhafte Lösung ist das nicht.
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anneloewe on Fragen, die sich mir stellen (178) [update]: “Einige Mädchen oder Frauen, also Personen, die ihr Leben lang, ab Geburt, Sexismus beobachten, die Abwertung von Frauen sehen, selbst…”
anneloewe on Die Enshittification YouTubes (3): “Ich würde dich schmerzlich vermissen! Vielleicht ist ja -gegen der Trend und gegen das was Algorithmus tut – ein Blog…”
anneloewe on Planet America: “Wenn man sich nicht sicher ist ob Nachrichten real sein können oder Satire sein müssen…. Und sie dann wahr sind,…”
daMax on Die Enshittification YouTubes (3): “@Schwarzes_Einhorn: Danke für die netten Worte, Ja, ich weiß, hier passiert nicht mehr so viel Persönliches. Das liegt einfach daran,…”
Schwarzes_Einhorn on Die Enshittification YouTubes (3): “Weil ich grade an meinem Pocketbook eReader herumfummle, ist mir dieser Beitrag nochmals eingefallen. Dein Blog besteht und bestand ja…”
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Ey, lass mich einfach rein, okay?
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Ich will das hier nie wieder sehen.
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Da Politiker im Regelfall von neuen Dingen nichts verstehen, halten wir es für notwendig, sie davor zu schützen. Dies ist im beidseitigen Interesse, da unnötige Angstzustände bei ihnen verhindert werden, ebenso wie es uns vor profilierungs- und machtsüchtigen Politikern schützt.
Sollten Sie der Meinung sein, dass Sie diese Internetseite dennoch sehen sollten, so können Sie jederzeit durch normalen Gebrauch eines Internetbrowsers darauf zugreifen. Dazu sind aber minimale Computerkenntnisse erforderlich. Sollten Sie diese nicht haben, vergessen Sie einfach dieses Internet und lassen uns in Ruhe.
Die Umgehung dieser Ausdrucksperre ist nach §95a UrhG verboten.
Kann man die Überschriften und Anrisstexte von SpOn eigentlich für irgend etwas anderes verwenden, als SpOn zu verspotten?
@Moss, Na, das alleine ist doch auch schon was wert
solange ich dafür nicht abgemahnt werde 
Trotzdem ist & bleibt der "Speichel" ein Systemblatt. Und ein schlechtes dazu!
@Guy Fawkes, ja aber wat willste machen. Irgendwoher müssen die Nachrichten ja kommen, ich kann doch nicht nur fefe verlinken
@da]v[ax,
Was nützen einem verlogene Nachrichten?! NIX!
Dann lieber nur fefe....
Du machst das schon sehr gut hier mit deinem Blog!
Ist diese Aussage justiziabel? Dann glaube ich der Springerpresse erst Mal gar nichts! Vielleicht wollen sie uns jetzt nur in Sicherheit wiegen und in einem Jahr schlagen sie zu und geben dann ihre Sammlungen von bis dahin nach dem LSR unerlaubt veröffentlichten Snippets an die üblichen Abmahnkanzleien ... Und mit einem Schlag ist man die Gegenöffentlichkeit los.
Man sollte das unter verschiedenen Aspekten sehen: Die Verräterpartei hat es nun abgelehnt, das bedingungslose Grundeinkommen für Verleger zu verhindern. So weit, so schlecht.
Das ändert aber nichts daran, daß dieser Schmierzettel eines Gesetzes eines Tages vor deutschen Gerichten landen wird - landen muß. Und dann wird er überarbeitet, weil er in der bestehenden Form außer als Klopapier für gar nichts taugt. Wenn es soweit ist, wird man jede Stimme benötigen, die in unserem Sinne vor Gericht um ihre Meinung gefragt wird - und sie werden fragen. Da ist es mir vollkommen gleichgültig, ob das die »Bild«, das »goldene Blatt« oder der »Spiegel« ist. Jede Stimme, die dann sagt, das diese Idee für die Füße ist, zählt.
In sofern sollte man den Spiegel erst einmal in Ruhe lassen. Man muß ihn nicht lesen, aber wenn die konsequent zu ihrer Meinung stehen, ist das eine wichtige Stimme.
Bis es soweit ist, verlinke ich auch nicht mehr; aber eine dauerhafte Lösung ist das nicht.
@Nofate, Spiegel? Springer? Verwechselst du da nicht ein bisschen was?
Interessant finde ich die Einschätzung von RA Kompa dazu:
http://www.kanzleikompa.de/2013/03/23/vorsicht-beim-spiegeln-von-spiegel/
Fazit: Auch beim Spiegel sollte man im Zweifel lieber vorsichtig beim zitieren sein, wenn man ihn denn angesichts seiner Zusage weiter/wieder verlinken will...