Ich bin mir zwar sicher, dass keiner meiner Leser je eine unberechtigte Filesharing-Abmahnung in seinem Briefkasten vorfinden würde*, dennoch soll es solche Fälle ja schon gegeben haben. In letzter Zeit häufen sich beispielsweise Abmahnungen an Leute, die aufgrund fehlerhafter Ermittlung der IP-Adresse ausgestellt wurden. Die c't hat dazu einen Artikel der fähigsten Köpfe Deutschlands - namentlich - Holger Bleich, Joerg Heidrich und Thomas Stadler zu diesem Thema veröffentlicht, den ich mir gesichert wissen möchte:
Was tun bei unberechtigten Filesharing-Abmahnungen?
„Dass die Zuverlässigkeit der ausgespähten IP-Adressen nicht ohne Weiteres unterstellt werden kann, ergibt sich aus den Angaben der Staatsanwaltschaft, die schon öfter offensichtliche Mängel bei der IP-Adressen-Auflösung beobachtet hat. So hat sie beispielsweise zunehmend beobachtet, dass bei der Abfrage von IP-Adressen Provider rückgemeldet haben, zu dem betreffenden Zeitpunkt habe zu der konkreten IP-Adresse keine Session gefunden werden können.“
Leider kommt der Artikel zu dem Schluss, dass man als Abgemahnter sogar dann schlechte Karten hat, wenn man das abgemahnte Stück tatsächlich nirgendwo zum Tausch angeboten hatte. Die Beweise sind nämlich so gut wie gar nicht zu erbringen
Dass die angeblichen Taten oft Monate zurückliegen und die Antwortfrist in der Abmahnung meist nur wenige Tage beträgt, macht es für die Abgemahnten fast unmöglich, gründlich nach Entlastungsmaterial zu recherchieren.
*meine treuen Leserinnen mögen mir meine Abneigung, sämtliche Aussagen zu gendern, verzeihen