Mir lässt die grenzdämliche Aussage von Verfassungsrichter Günther ja keine Ruhe mehr. Im Liveticker des AK Vorrat zur mündlichen Anhörung zur Vorratsdatenspeicherung war dieses Statement zu lesen:
16:52 KonstantinNotz: Solche Richter gibt es auch. Günther: #VDS brauchen wir dringend auch zur Verfolgung von Beleidigungsdelikten. Verhältnismäßigkeit egal???
Nun kann man natürlich nicht davon ausgehen, dass diese Aussage wirklich jemals so gefallen ist, wir reden hier schließlich von reinem Hörensagen. Wenn diese Aussage so aber doch getroffen wurde, dann sind die Konsequenzen daraus ziemlich übel.
Dröseln wir das mal der Reihe nach auf. Die Vorratsdatenspeicherung (VDS) sieht vor, dass sämtliche Verbindungsdaten (IP-Adressen, Datum und Uhrzeit, angerufene Telefonnummern, Standort der Einwahl des jeweiligen Handys, Mailadressen usw.) für 6 Monate lang verdachtsunabhängig gespeichert werden. Das alleine ist ja schon schlimm genug. Allerdings sind die Verbindungsinhalte von dieser Speicherung ausdrücklich ausgenommen. Und nun erklär mir mal einer, wie man eine solch schändliche, staatsfeindliche und aufrührerische Straftat wie eine Beleidigung anhand von Verbingungsdaten aufklären will? Kann es sein, dass Herr Günther überhaupt nicht weiß, um was es da geht? Oder sind die Pläne hinter der VDS noch viel weitreichender als bisher auf dem Papier steht?
Denk ich an Deutschland 2010, ich könnte nur noch kotzen gehn.