Rechtsanwalt Udo Vetter berichtet mal wieder von einem besonders dreisten Fall polizeilicher Willkür. Eine Frau will der Polizei nicht sagen, wem sie ihr Auto geliehen hat (was ihr gutes Recht ist). Sie wird daraufhin - laut Eigenaussage - von der Polizei mehrfach telefonisch kontaktiert und schlussendlich mit Haft bedroht. Begründung: es gebe kein Aussageverweigerungsrecht. Die betreffende Polizistin streitet alles ab. Vetters Kommentar rundet den Artikel trefflich ab:
Ich kann natürlich nicht sagen, wie es wirklich gewesen ist. Allerdings habe ich die Polizistin ja selbst am Telefon erlebt, und zwar als Schnodderschnauze vom Dienst. Von daher habe ich eine Meinung, wie es gewesen ist.
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Peter on Why does Google suck now?: “startpage ist bei seit einem Jahr gestrichen, da die Ergebnisse ( als Metasuchmaschine )dann doch zu sehr mit Werbung verseucht…”
Jane on Why does Google suck now?: “startpage.com wegen der anonymen Ansicht und weil man da HTTP-POST einstellen kann. Die anderen bekannten Suchmaschinen, bei denen man HTTP-POST…”
daMax on Et tu, WordPress?: “@Siewurdengelesen: Die Situation ist bei uns genauso: die Großkopferten halluzunieren 24/7 nur noch davon, wie “AI” die Welt revolutionieren wird,…”
daMax on Why does Google suck now?: “@Jane: Womit suchst du denn? Ich verwende ja seit Jahr und Tag StartPage.com, aber das greift im Endeffekt auch auf…”
Jane on Why does Google suck now?: “Wer behauptet, dass Google erst durch den AI Overview scheiße ist, ist über 15 Jahre lang mit Scheuklappen gesurft. Die…”
Siewurdengelesen on Et tu, WordPress?: “Leider werden wir dieses Nudging zu KI-Müll noch eine Weile ertragen müssen und die Datenschnorrer versuchen es zwecks Knete halt…”
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Ich will das hier nie wieder sehen.
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Da Politiker im Regelfall von neuen Dingen nichts verstehen, halten wir es für notwendig, sie davor zu schützen. Dies ist im beidseitigen Interesse, da unnötige Angstzustände bei ihnen verhindert werden, ebenso wie es uns vor profilierungs- und machtsüchtigen Politikern schützt.
Sollten Sie der Meinung sein, dass Sie diese Internetseite dennoch sehen sollten, so können Sie jederzeit durch normalen Gebrauch eines Internetbrowsers darauf zugreifen. Dazu sind aber minimale Computerkenntnisse erforderlich. Sollten Sie diese nicht haben, vergessen Sie einfach dieses Internet und lassen uns in Ruhe.
Die Umgehung dieser Ausdrucksperre ist nach §95a UrhG verboten.
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