Am 1. Juli wird Portugal den 15. Jahrestag begehen, an dem das Gesetz 30/2000 in Kraft getreten ist. Der Konsum wurde damals völlig entkriminalisiert, es wird auch nicht zwischen sogenannten "harten Drogen" wie Heroin und "weichen" Drogen wie Cannabis unterschieden. Der Besitz von Drogen zum Eigenverbrauch steht seit 15 Jahren nicht mehr unter Strafe. Im Rückblick war die Politik, die auf Prävention und Aufklärung setzt, sehr erfolgreich. Seit der Entkriminalisierung ist der Drogenkonsum allgemein und besonders bei jungen Menschen stark gesunken.
Es gibt so Tage, da kann selbst ich kein Thrash-Metal brauchen. Heute zum Beispiel bin ich sehr happy, diesen Sender in meiner Radio-Playlist zu haben:
Ich blättere gerade mein Blog durch und wollte einfach mal wieder darauf hinweisen, dass die Chefverhandlerin der EU in Sachen TTIP mal einen Spitznamen innehatte. Denn unser Gedächtnis wird ja irgendwie kürzer und kürzer...
urs erzählt uns hier in einem großartig unterhaltsamen und dabei dennoch äußerst lehrreichen Vortrag, welche Knöpfe und Hebel man in echten Raumschiffen drücken sollte, was dann passiert, wie man dort hinkommt wo man hin will, und warum man bei SciFi-Filmen meistens kichern sollte. Solange es solche Videos gibt, brauche ich weder Fernsehen noch Netflix Zitat:
Ich hab' Prometheus ja tatsächlich mit 5 Astrophysikern und einem Biologen gesehen, die Astrophysiker kicherten in der ersten Hälfte und der Biologe kicherte in der zweiten Hälfte.
Hätte man mir Physik in der Schule so erklärt, wäre mein Leben eventuell völlig anders verlaufen.
Das BKA hat eine Studie zu Hacktivismus angefertigt, die den wunderbaren Namen "Dunkelfeldstudie zu Hacktivisten" trägt, und dem interessierten Publikum einen geradezu klassischen Fall von Realitätsverzerrung vor Augen führt. Unsere Cypercops halten Shitstorms für Hacktivismus, machen sich Gedanken um das Bedrohungspotenzial von Onlinedemonstrationen und Informationskampagnen und tun auch sonst ungefähr das, was ich vom BKA erwarte:
Da wo es also eigentlich interessant werden könnte, tappt diese Studie anscheinend absichtlich im Dunkeln. Nur die tiefere Beschäftigung mit den lediglich numerisch erfassten Fällen hätte die Antworten auf die anvisierte Forschungsfrage liefen können. Dafür wäre es notwendig gewesen, die angedeuteten Fälle von Hacktivismus zu rekonstruieren und auf deren jeweilige Strafbarkeit zu überprüfen, sie auf ihr realistisches Gefahrenpotential hin zu analysieren, ggf. Schlüsse für den eigenen Umgang mit vergleichbaren Fällen zu ziehen und den Betroffenen, wie den Hacktivisten Rechtssicherheit und ein klares Bild von strafrechtlichen Konsequenzen zu bieten. Nichts dergleichen wurde umgesetzt.
Wie sagt Fefe doch gleich? Ach ja: Die BESTEN der BESTEN der BESTEN, SIR!!
Nachdem es gerade wieder aus allen Nachrichtenkanälen (SPON, ZDF) tönt, der Bundestag hätte die Störerhaftung abgeschafft, auch hierzu noch eine kurze Anmerkung. Das Gegenteil ist richtig.
[...] der erklärte Wille, die Rechtsunsicherheit für den Betrieb von offenen Netzen zu beseitigen, findet sich zwar in der Gesetzesbegründung – nicht aber in dem tatsächlichen Gesetzestext. Begründungen der Gesetze sind für die Gerichte nämlich keinesfalls bindend und daher nur eingeschränkt relevant. Dort, wo er hingehört, nämlich im eigentlichen Wortlaut des Gesetzes, fehlt der entscheidende Hinweis, nämlich, dass die Haftungsbeschränkung auch für die im Rahmen von Abmahnungen entscheidenden Unterlassungsansprüche gilt.
[...]
Einigkeit besteht jedenfalls darüber, dass allein durch die beschlossene Gesetzesänderung ganz sicher kein Ende der Abmahnwellen zu erwarten ist.
Meine Fresse, das war jetzt aber knapp. In Deutschland geht eine Band wie Kraftwerk tatsächlich den Weg durch sämtliche Instanzen bis hoch zum Bundesverfassungsgericht(!), um ein für alle Mal klären zu lassen, ob es in Deutschland erlaubt ist, kurze Schnipsel von Musikstücken zu einem neuen Musikstück zusammen zu setzen (--> Sampling). Das BVG hat jetzt entschieden, dass das Bundesgerichtshofurteil gekippt und neu entschieden werden muss.
Der Bundesgerichtshof muss den Fall nun noch einmal bewerten. Seine Urteile - zuletzt von 2012 - trügen der Kunstfreiheit nicht hinreichend Rechnung, sagte Vize-Gerichtspräsident Ferdinand Kirchhof. Er begründete die Entscheidung mit der Kürze der Sequenz. Daraus sei ein neues, eigenständiges Kunstwerk entstanden, ohne dass "Kraftwerk" dadurch wirtschaftlichen Schaden habe. Ein Verbot würde "die Schaffung von Musikstücken einer bestimmten Stilrichtung praktisch ausschließen, sagte er.
Damit ist Sampling - wenn ich das richtig verstehe - jetzt zwar immer noch nicht so richtig erlaubt, aber das war schon mal ein Schritt in die richtige Richtung. Dass das nun ausgerechnet durch so 'ne Unsympathen wie Moses Pelham und Sabrina Setlur durchgeboxt wird, hat in meinen Ohren zwar einen recht üblen Missklang aber hey, in diesem Fall will ich da mal nicht so sein. Das Folgende bleibt wahrscheinlich auch weiterhin eher illegal und dafür liebe ich es:
Andre on Fragen, die sich mir nicht stellen: “Je mehr man hat, desto größer ist die Sorge es zu verlieren! Psychologisch ist das (leider) so 🤷♂️ trotzdem ein…”
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Ich will das hier nie wieder sehen.
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