Creative Commons für den Bundestag erklärt

Dienstag, 17.11.2009, 14:08 > daMax

cc_logo_0_0Der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages erklärt im "Aktuellen Begriff" Creative Commons Lizenzen auf zwei Seiten (lokale Kopie). Na, das ist doch mal nett. Vielleicht kapiert es der eine oder die andere dann ja endlich.

(via netzpolitik)