Abmahnwahn 2016: Wenn ein Verlag nasse Füße hat

Samstag, 4.6.2016, 16:50 > daMax

capitalismUn-fass-bar, womit Gerichte heutzutage beschäftigt werden...

Das OLG Köln hat mit Urteil vom 08.04.2016 (Az.: 6 U 120/15) eine Berufung eines Verlages zurückgewiesen, der geltend gemacht hatte, durch die Übernahme des Untertitels eines Buches in einem Tweet (auf Twitter) sei in seine urheberrechtlichen Nutzungsrechte eingegriffen worden. Konkret ging es darum, dass der Satz „Wenn das Haus nasse Füße hat“, der in einem von der Klägerin verlegten Buch als Untertitel diente, von der Beklagten in einer Kurznachricht bei Twitter verwendet worden war.

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