Abmahnwahn 2016: Wenn ein Verlag nasse Füße hat
Samstag, 4.6.2016, 16:50 > daMaxUn-fass-bar, womit Gerichte heutzutage beschäftigt werden...
Das OLG Köln hat mit Urteil vom 08.04.2016 (Az.: 6 U 120/15) eine Berufung eines Verlages zurückgewiesen, der geltend gemacht hatte, durch die Übernahme des Untertitels eines Buches in einem Tweet (auf Twitter) sei in seine urheberrechtlichen Nutzungsrechte eingegriffen worden. Konkret ging es darum, dass der Satz „Wenn das Haus nasse Füße hat“, der in einem von der Klägerin verlegten Buch als Untertitel diente, von der Beklagten in einer Kurznachricht bei Twitter verwendet worden war.
Capitalism - Fucking with your freedom since the stone age.
Manchmal habe ich gute Laune. Die vergeht meistens nach Fefes Blog.
Aber wenn ich dann IMMER noch gute Laune habe, dann finde ich hier zum Glück aus den letzten drei Tagen noch fünf Artikel die allesamt zum Heulen sind.
Und weil die Stadt trotz 1500 Blitzern, Staus, Feinstaub, Bahnhofsruine, 143 Baustellen und nur 1,5 guten Konzerlocations noch immer zu sympathisch ist, hat man jetzt zum Glück den Verlag Fraunhofer Irb Stuttgart, der Tweets abmahnt, die das Geschäftsfeld 'Fachbücher zum Thema Mauertrockenlegung' offenbar existenziell bedrohen. :@