THC und der deutsche Straßenverkehr

Mittwoch, 31.8.2016, 09:13 > daMax

freedom doesn't exists as long as nature is illegalWas einem Kiffer mit Führerschein so alles passieren kann, ist wirklich hanebüchen.

Früher hätte man nicht mal im Traum denken können, so niedrige THC-Konzentrationen mit vertretbarem Aufwand nachweisen zu können. Dank des rasanten Fortschritts der Analysetechnik lassen sich heute auch weit geringere Spuren belegen. Der „analytische Grenzwert“ ist deshalb eher eine juristische Absicherung nach unten, weniger eine technische Notwendigkeit.

Ab 1 ng/ml dem gibt es bei uns bereits ein Fahrverbot von einem Monat, 500 Euro Geldbuße und zwei Punkte in der Verkehrssünderkartei. Jedenfalls bei Bußgeldrichtern, die nicht vom Bußgeldkatalog abweichen. Das sind die allermeisten. Und das ganz dicke Ende kommt dann ohnehin erst noch später: Das Straßenverkehrsamt lädt im besten Fall zum Drogenscreening, im ungünstigsten zum kompletten Idiotentest.

Dieses Gesetz ist eine Farce und gehört endlich da hin, wo sich §175 befindet.