Nerdcore.de: die Pfändung war nicht rechtens

Samstag, 22.1.2011, 12:53 > daMax

Netzpolitik hat die Presseerklärung von Renés Anwalt (und ein bisschen lesenswerten Text drumrum)

Die Pfändung von René Walters Domain ‘nerdcore.de’ durch einen nach Selbstbeschreibung ‘Full-Service-Internetdienstleister’ hat für einiges Aufsehen gesorgt. Seit gestern Abend werden die Wirkungen der Pfändung aber wieder rückgängig gemacht und auf den Stand vor der Änderung der Inhaberdaten gebracht. Da die in dem Verfahren aufgelaufenen Kosten, die zu der Pfändung führten, zwischenzeitlich bezahlt wurden, droht keine weitere Pfändung mehr.

René Walter erklärt zu der aktuellen Situation: “Ich bedanke mich für die ungeahnte und alles andere als selbstverständliche Unterstützung durch unzählige Blogbeiträge und noch mehr Kommentare und ich freue mich, wenn mein Blog demnächst wieder in der gewohnten Qualität unter nerdcore.de erreichbar sein wird. Mein besonderer Dank geht auch an die DENIC für ihre kritische Prüfung des Pfändungsbeschlusses und an meinen Anwalt Dominik Boecker für seine juristische und moralische Unterstützung.”

Dominik Boecker, René Walters Anwalt, ergänzt: “Dass Domains gepfändet werden können ist seit einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes höchstrichterlich geklärt. Der Ablauf einer Domainpfändung ist aber schwierig und birgt in der Praxis einige Fallstricke: Das beginnt zum Beispiel mit der präzisen Formulierung in der Antragstellung, die auch bestimmte prozessuale Rechte des Schuldners abbilden muß, um ein ordnungsgemäßes Verfahren zu gewährleisten. Bei der Pfändung der Domain ‘nerdcore.de’ befanden sich in den von den Anwälten gestellten Antrag aber mehrere Fehler, die unter anderem dazu führten, dass meinem Mandanten zwingende Prozessgrundrechte – das rechtliche Gehör – abgeschnitten wurde.

Der Pfändungsbeschluss wurde bei den beteiligten Stellen in Erinnerung gebracht. Die zentrale Vergabestelle für .de-Domains hat den Pfändungsbeschluss daraufhin nochmals eingehend geprüft und kam zu dem Ergebnis, dass ‘(…) der gegen Ihren Mandanten erwirkte Pfändungsbeschluß die Umschreibung dieser Domain nicht trägt (…). DENIC hat deshalb hinsichtlich der Daten des Domaininhabers und der besonderen Ansprechpartner den bis zum 7. Januar 2011 bestehenden Zustand wiederhergestellt.’. Das ist eine mutige, aber rechtlich vollkommen richtige Entscheidung der DENIC, zumal dadurch verhindert wird, dass die Domain für grade einmal 100,00 € verschleudert wird.

Die jetzt noch angezeigten Sicherungsmaßnahmen werden grade abschließend überprüft und dann veranlasst. Im Anschluss daran wird mit Herrn Walter das weitere Vorgehen im Hinblick auf das Hauptsacheverfahren abgestimmt.”.

Na, da bin ich ja froh, dass ich meinen DB-Replace-Einzeiler noch gar nicht aufgeführt habe ;)

dazu passend:
https://blog.todamax.net/2011/nerdcore-de-down/

nerdcore vs euroweb