Bewegung im Fall »Totalüberwachung«

Donnerstag, 8.8.2013, 20:22 > daMax

Wenn schon die Staatsanwaltschaften offenbar nicht tätig werden, müssen eben andere ran. Die Bundesnetzagentur hat jetzt kurzfristig die Netzbetreiber zu einem Gespräch am morgigen Freitag eingeladen:

In dem Gespräch soll es um die „Einhaltung der Vorschriften des siebten Teils des Telekommunikationsgesetzes“ sowie der dazu gehörenden Verordnungen gehen. Der betrifft das Telekommunikationsgeheimnis, den Datenschutz, und gleichzeitig die öffentliche Sicherheit. Der Paragraph 89 legt etwa ein Abhörverbot fest. Die Netzagentur will in dem Gespräch erfahren, ob die entsprechenden Vorschriften, einschließlich der dazu gehörenden Verordnungen und technischen Richtlinien eingehalten werden.

Für die Netzbetreiber kommt die Einladung nach einer der wochenlangen Berichterstattung zur Massenüberwachung der Kommunikation durch US-, britische und andere Dienste eher überraschend.

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