Gute Nachrichten: BVG kippt BGH-Urteil zu Sampling
Mai 31st, 2016, 11:05Meine Fresse, das war jetzt aber knapp. In Deutschland geht eine Band wie Kraftwerk tatsächlich den Weg durch sämtliche Instanzen bis hoch zum Bundesverfassungsgericht(!), um ein für alle Mal klären zu lassen, ob es in Deutschland erlaubt ist, kurze Schnipsel von Musikstücken zu einem neuen Musikstück zusammen zu setzen (--> Sampling). Das BVG hat jetzt entschieden, dass das Bundesgerichtshofurteil gekippt und neu entschieden werden muss.
Der Bundesgerichtshof muss den Fall nun noch einmal bewerten. Seine Urteile - zuletzt von 2012 - trügen der Kunstfreiheit nicht hinreichend Rechnung, sagte Vize-Gerichtspräsident Ferdinand Kirchhof. Er begründete die Entscheidung mit der Kürze der Sequenz. Daraus sei ein neues, eigenständiges Kunstwerk entstanden, ohne dass "Kraftwerk" dadurch wirtschaftlichen Schaden habe. Ein Verbot würde "die Schaffung von Musikstücken einer bestimmten Stilrichtung praktisch ausschließen, sagte er.
Damit ist Sampling - wenn ich das richtig verstehe - jetzt zwar immer noch nicht so richtig erlaubt, aber das war schon mal ein Schritt in die richtige Richtung. Dass das nun ausgerechnet durch so 'ne Unsympathen wie Moses Pelham und Sabrina Setlur durchgeboxt wird, hat in meinen Ohren zwar einen recht üblen Missklang aber hey, in diesem Fall will ich da mal nicht so sein. Das Folgende bleibt wahrscheinlich auch weiterhin eher illegal und dafür liebe ich es: