Gute Nachrichten: Geld darf verbrannt werden
Freitag, 22.4.2022, 07:50 > daMaxBei der aktuellen Finanzsituation ist es gut, dass wir das geklärt hätten:
Auch wenn manchmal behauptet wird, dass Geld in Münz- oder Scheinform dem Staat gehört, so ist es tatsächlich das Eigentum des Besitzers. [...] Da das Geld Teil des persönlichen Eigentums ist, kann man damit laut § 903 BGB machen, was man will. Man kann es zerstören, verbrennen, bemalen oder zerschneiden.
Captain Obvious hält allerdings folgenden wichtigen Tipp für euch parat:
Ist das Geld erst einmal verbrannt, ist es für immer verloren.
Dem Juristen dreht sich der Magen um ob der Behauptung, etwas sei "Eigentum des Besitzers".
Arrghhhhhhhh!
(Nicht dein Fehler, sondern der der Stuttgarter Nachrichten.)
Zur Erklärung: Wenn du in den Teich springst, um eine Runde zu schwimmen, und mir währenddessen deine Geldbörse dalässt, damit ich darauf aufpasse, dann bin ich während der Zeit Besitzer, aber du bleibst Eigentümer.
@Andreas Moser: Nachdem ich gerade mein Geld verbrannt habe, bringt dir die Geldbörse eh nix Außerdem isses mir zum in den Teich hüpfen noch viel zu kühl