Heute: Deutschen Autofahrern ist es verboten, während der Fahrt das Handy ans Ladekabel anzuschließen. Entgegen anders lautender Gerüchte bleibt es jedoch weiterhin erlaubt, Bratwürstchen in den Zigarettenanzünder zu stecken.
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5 Meinungen zu “Aus der Abteilung "Deutschlands geistesgestörte Gesetzgebung"”
....absoluter Schwachsinn.....mit dem Mobiltelefon ist alles verboten.....rechts die Cola und links die Currywurst wird nicht sanktioniert......wo bleibt da die Gleichheit der Gefährlickeit?...
Hi Rainer, das stimmt so ned ganz. Wenn die Spusi oder KTU nach einem Unfall herausfindet, dass eine herunter gefallene Kippe im Schritt oder ein verschütteter heißer Kaffee Ursache des Unfalls waren, steigt erst mal die Versicherung aus und der Betreffende hat mindestens Mitschuld oder er haftet komplett. Das gilt auch für Leute, die gerne barfuß fahren – ist nicht direkt verboten, aber erstens blöd und zweitens siehe oben. Drittens kann das riiichtig teuer werden.
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Peter on Mir dünkt, diese "AI" ist keine so sonderlich sichere Technologie: “Schöne Sammlung auf Deutschlandfunk zum Thema KI: https://www.deutschlandfunk.de/die-peter-thiel-story-100.html eine weitere kleine Goldgrube: https://www.deutschlandfunk.de/ki-verstehen-102.html und auch schön: https://www.hoerspielundfeature.de/kill-cloud-100.html “Haben wir da…”
Schwarzes_Einhorn on Es sind historische Momente wie dieser...: “Um zum Thema zurückzukommen – ich glaube, vielen hat es die Sprache verschlagen. Was soll man da auch sagen? Da…”
Es sieht so aus, als hättest du keinen Werbeblocker installiert. Das ist schlecht für dein Gehirn und manchmal auch für deinen Computer.
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Ey, lass mich einfach rein, okay?
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Ich will das hier nie wieder sehen.
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Ihr Browser versucht gerade eine Seite aus dem sogenannten Internet auszudrucken. Das Internet ist ein weltweites Netzwerk von Computern, das den Menschen ganz neue Möglichkeiten der Kommunikation bietet.
Da Politiker im Regelfall von neuen Dingen nichts verstehen, halten wir es für notwendig, sie davor zu schützen. Dies ist im beidseitigen Interesse, da unnötige Angstzustände bei ihnen verhindert werden, ebenso wie es uns vor profilierungs- und machtsüchtigen Politikern schützt.
Sollten Sie der Meinung sein, dass Sie diese Internetseite dennoch sehen sollten, so können Sie jederzeit durch normalen Gebrauch eines Internetbrowsers darauf zugreifen. Dazu sind aber minimale Computerkenntnisse erforderlich. Sollten Sie diese nicht haben, vergessen Sie einfach dieses Internet und lassen uns in Ruhe.
Die Umgehung dieser Ausdrucksperre ist nach §95a UrhG verboten.
Aus der Abteilung "Tout pour votre sécurité" lächel
Korrekte Entscheidung.
Wenn ich schon zwei Tonnen Blech manövrieren muss, haben die Kommunikationseinrichtungen vor Anbeginn der Fahrt vollständig eingerichtet zu sein.
Alles andere in im Falle einer Kollision wäre im schlimmsten Fall billigende Tötung.
Ich habe genug Außendienst auf'm Buckel und zu viele Idioten gesehen, die mit dem 'Händi' in der Hand am Baum klebten. R.I.P.
....absoluter Schwachsinn.....mit dem Mobiltelefon ist alles verboten.....rechts die Cola und links die Currywurst wird nicht sanktioniert......wo bleibt da die Gleichheit der Gefährlickeit?...
Kippe im Maul, Bier links, Bratwurst rechts ist auch legal.
Aber Bratwürstchen aus'm Zigarettenanzünder...
@rainer:
Hi Rainer, das stimmt so ned ganz. Wenn die Spusi oder KTU nach einem Unfall herausfindet, dass eine herunter gefallene Kippe im Schritt oder ein verschütteter heißer Kaffee Ursache des Unfalls waren, steigt erst mal die Versicherung aus und der Betreffende hat mindestens Mitschuld oder er haftet komplett. Das gilt auch für Leute, die gerne barfuß fahren – ist nicht direkt verboten, aber erstens blöd und zweitens siehe oben. Drittens kann das riiichtig teuer werden.
Gruß, p3t3r