Nebenabrede zur Bestandsdatenauskunft
April 20th, 2015, 23:24Bei der jetzt im Eiltempo durchgepeitschten Vorratsdatenspeicherung wird es keinen Richtervorbehalt geben:
Es wird geregelt, dass eine Auskunft über die Bestandsdaten auch anhand der nach § […] TKG-E gespeicherten Daten verlangt werden kann. Erfolgt eine Auskunft mit Hilfe dieser Daten, muss dies durch die TK-Anbieter mitgeteilt werden.
Das waren die Paragraphen, die überhaupt erst wegen der ganzen Raubmordkopierer in die Welt gesetzt wurden, ne? Manchmal hasse ich es, Recht zu haben.
PS: euch ist schon klar, dass die VDS auch eure kompletten Bewegungsdaten beinhaltet, ne?
(bild: daMax [CC BY-SA], vorlage: alexandre dulaunoy [CC BY-SA])
(via fefe)