Ach du Scheiße!
In einem Verfahren verlangte die niedersächsische Datenschutzbehörde von einem Webforen-Betreiber unter anderem, dass er Google AdSense und Amazon-Werbung von seinen Sites entfernt. Sie würden gegen deutsche Datenschutzbestimmungen verstoßen.
Betroffen waren zwei Webforen, in denen es um die Themen Abnehmen und Hundehaltung geht. Der Behörde ging es hauptsächlich um das sog. IVW-Zählpixel, das IP-Adressen speichert und bei dem nach Meinung der Behörde nicht sichergestellt sei, dass diese IP-Adressen anonymisiert weitergereicht würden. Und da IP-Adressen ja personenbezogene Daten seien, wäre das eben alles falsch und böse.
Himmel hilf! Damit kann man die Verwendung jeglicher Statistiktools so ziemlich in die Tonne kloppen *hüstel*
Update: Thomas Stadler hat sich das angeschaut und sieht die Sache eher gelassen:
Wenn man zudem das Hosting, wie es der Landesdatenschutzbeauftragte tut, als Auftragsdatenverarbeitung im Sinne von § 11 BDSG begreift, müssten damit eigentlich fast alle deutschen Websites vom Netz genommen werden und Massenhoster wie 1&1 und Strato könnten ihr Geschäft sofort einstellen. Denn wenn die Rechtsansicht der Datenschutzbehörde zutreffend wäre, würde dies bedeuten, dass jeder Webseitenbetreiber mit seinem Host-Provider eine schriftliche Vereinbarung über eine Auftragsdatenverarbeitung abschließen müsste, die die äußerst strengen Anforderungen von § 11 Abs. 2 BDSG erfüllt. Die Haltung des niedersächsischen Landesbeauftragten kann man daher getrost als aberwitzig bezeichnen.
Vor allem spielt er den Schwarzen Peter wieder zurück weil sich die niedersächsische Datenschutzbehörde selbst nicht an ihre eigens aufgestellten Vorgaben hält