Einer der besten (und längsten!) Kommentare zur Causa #Landesverrat stammt von dem Karlsruher Bundesrichter Thomas Fischer in diesem ZEIT-Artikel. Leseverordnung 1. Klasse!
So, liebe Rezipienten, geht "Journalismus". Das ist interessant, denn in diesen Tagen geht es um die medienrelevante und die Öffentlichkeit aufwühlende Frage, was Journalismus darf. Dabei erfährt man voller Erstaunen: Gerade der Qualitätsjournalist arbeitet an der untersten denkbaren Grenze seiner intellektuellen Möglichkeiten. Weil der Leser, Hörer und auch Sie, lieber Zuschauer, von einer solch deprimierenden Einfalt sind: Sie verstehen praktisch nichts, was sich nicht in kurzen Hauptsätzen mit sechs Worten sagen lässt.
und das ist erst der Anfang. Fischer teilt in alle Richtungen großzügig aus.
"Unerträglich" ist das Wegducken der Verantwortlichen nach außen unter gleichzeitiger Demonstration ihrer Großmächtigkeit nach innen. Das Kasperle-Theater um drei verschiedene "Gutachten", welche die Jahrhundert-Frage klären sollen, ob es sich beim (Teil)Organisationsplan des Bundesamts für Verfassungsschutz um ein Staatsgeheimnis im Sinne von Paragraf 93 StGB handelt, ist von kaum zu überbietender Absurdität.
Aus dem Artikel könnte ich eigentlich fast jeden Satz einzeln zitieren, aber ich habe das Zitatrecht schon freizügig ausgedehnt, da will ich es mal lieber nicht auf die Spitze treiben. Nochmal zum Mitschreiben: Lesepflicht!
PS: einen noch für zögerliche Naturen:
Wann immer, so mein Eindruck, an den Tischen der bundesgerichtshöflichen Kollegenschaft das Akronym "NSA" fiel und das Wort "Generalbundesanwalt" und der Begriff "Legalität", senkten sich die Köpfe rasch über die Salatsauce und die Fusilli siciliana.
(via koepke)