Sündenpfuhl Baden-Württemberg
Nach Erkenntnissen des Gütigen Bundeskriminalamts zu Gottes Gnaden ist das Ländle ein Hort der Druffis und Landstreicher. Und wie großartig mit diesen Erkenntnissen umgegangen wird, zeigt dieses Zitat:
Aus anderen Anfragen ist aber bekannt, dass Betroffene auch dann in der Datei landen, wenn sie niemals verurteilt worden sind. Besonders problematisch: Die heiklen Informationen stehen Zehntausenden, bundesweit vielleicht sogar Hundertausenden Polizeikräften zur Verfügung. In der Antwort heißt es:
Zugriff darauf hat jeder Bedienstete der Polizei Baden-Württemberg, der zumindest eine Abfrageberechtigung für das System besitzt.
Weitere Details bleiben geheim, weil kein Bundesland den zugrundeliegenden “PHW-Leitfaden” des BKA veröffentlichen will. Dort sind die “bundeseinheitlichen PHW-Begriffe” definiert. Das Dokument ist aber als Verschlusssache eingestuft. Das Gleiche gilt für eine vom Landeskriminalamt Baden-Württemberg mit dem Landesinnenministerium erstellte Ergänzung des bundesweiten “PHW-Leitfadens”.
Aber wer nichts zu verbergen hat, hat ja auch nichts gegen eine lustige Körperkontrolle inklusive Ringelpiez mit Anfassen und ggf. einer kleinen Prostatamassage.


Oettinger, ey! Der "Internetkommissar" der EU will erst
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