Udo Vetter ist Strafverteidiger und einer von Deutschlands bekanntesten Rechtsbloggern (lawblog). Seit er von der ARAG gesponsert wird scheint er genügend Zeit zu haben, um nebenher noch in einer kleinen Videoreihe namens Vetter's Law die Hauptrolle zu spielen:
In VETTER’S LAW beantwortet der Strafverteidiger Udo Vetter zwei Mal pro Woche Eure Fragen. Raffiniert, spitz und intelligent klärt er Dich über Deine Rechte und Möglichkeiten auf und findet hier und da eine Rechtslücke, einen Graubereich, der Deinen Kopf aus der Schlinge zieht.
Und wenn mir jetzt noch jemand erklärt, die ich diese Playlist als RSS-Feed abonniert bekomme, bin ich happy.
Schöner Freitag-Content. Ich wünsche euch jetzt schon mal schöne Feiertage. Keine Ahnung, ob ich zwischen den Jahren zum Bloggen komme. Falls nicht: guten Rutsch und lasst euch beim Tanzen nicht von skeptisch dreinguckenden Kids irritieren
Racial Profiling verstößt nicht nur gegen das Diskriminierungsverbot des Grundgesetzes, es führt auch dazu, dass Menschen mit Migrationshintergrund häufiger kontrolliert und gegängelt werden. Gleichzeitig hat es die Auswirkung, dass Menschen, die in die rassistischen Muster der Polizei passen, auch häufiger als Täter überführt werden, auch wenn sie nicht häufiger als die Mehrheitsgesellschaft straffällig werden. Dies führt zu rassistischen Verzerrungen in der Polizeilichen Kriminalstatistik und verstärkt rassistische Ressentiments in der Gesellschaft insgesamt.
Auch die Piraten müssten das Gesetz sowie das Grundrecht Kreativer respektieren, für ihre Arbeit bezahlt zu werden.
Hervorhebung von mir. Ein Grundrecht auf Bezahlung? In welcher Grundrechtcarta war das doch gleich noch mal verankert? Bestimmt im Alten Testament, ja?
...mit den seit Version 3.5 eckigen Knöpfen und dem total fürchterlichen neuen "verbesserten" Mediamanager hast du mir keinen Gefallen getan Radiobuttons durch Comboboxen zu ersetzen führt nur zu jeweils einem Klick mehr. Wenn's dumm läuft sind das pro Bild 3 Klicks mehr. Das ist Scheiße!
Die deutsche Rechtsverdrehung hat inzwischen ein Ausmaß angenommen, dass man mit Fug und Recht behaupten kann, Deutschland hat den Boden der Rechtsstaatlichkeit hinter sich gelassen.
Den Betroffenen bleibt nur die bittere Pille, dass die Strafprozessordnung für sie nur auf dem Papier gilt. Sie bekommen – wie heute vom Bundesgerichtshof – zwar schriftlich, dass Ermittler ihre Rechte verletzt haben. Verurteilt werden sie trotzdem, sogar wenn dies ohne den Verfahrensverstoß unmöglich gewesen wäre. So eine Einstellung zu den “Spielregeln” des Strafverfahrens lässt verbindliche Vorgaben zu reinen Empfehlungen erodieren. Das bekommt früher oder später jeder zu spüren, der mit der Polizei zu tun hat.
Genau diese Scheiße wird uns jeden Sonntag im Tatort wieder und wieder vorgespielt. Ich geh mal kotzen. In meiner Jugend hieß es immer "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht". Für unsere rechtsradikale Polizei gilt das nicht mehr.
anneloewe on Finde den Fehler, Real-life-edition: “Wir sind glaube ich genau einer Meinung, drücken es nur verschieden aus. Selbstverständlich sind diese kleinen Sexismen das Fundament der…”
Jens T. on Welcome to the future!: “Geh mal durch die Stadt und schau, auf wie vielen Firmenfahrzeugen (meist Kleinbusse von Handwerkern) noch AOL-E-Mail-Adressen angegeben sind. Dann…”
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Ich will das hier nie wieder sehen.
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