Das Internet ist mal wieder in Gefahr und benötigt eure Hilfe in Form von 20 Euro.
Update 1: es ist wohl bereits einiges zusammen gekommen.
Update 2: Die angepeilten 20.000 Euro sind erreicht! Das ging ja super fix.
Es geht um die Frage, inwiefern ihr (oder ich) für einen gesetzten Link haftbar gemacht werden könnt. Stein des Anstoßes ist diesmal ein PANORAMA-Beitrag, in dem ein Typ (Prof. Dr. Hege) einen anderen Typ (Dr. Klehr) ein "erwebsgetriebenes Ungeheuer" nennt (wovon ich mich sofort distanzieren möchte, Dr. Klehr ist sicher ein total dufter Typ).
Dr. Klehr hält diese Aussage für äußerst unerquicklich und will das Video nun möglichst dem Vergessen anheim fallen lassen. Dazu klagt er wüst in der Gegend herum schreckt er auch vor dem Beschreiten des Rechtswegs nicht zurück. Wie es der Zufall so will, verklagte er jetzt auch den CCC-nahen Rechtsanwalt Markus Kompa, der besagten Beitrag in seinem Blog verlinkte. Natürlich ging Prof. Klehr damit vor das für seine "besondere" Einstellung zu Internetrechtsfragen berüchtigte Landgericht Hamburg, das auch ohne Umschweife zu einem entsprechenden Urteil kam. Kompa schreibt:
Eine Verlinkung des eben genannten Links auf den PANORAMA-Beitrag, den jedermann in seinen Browser kopieren könnte, kann ich leider nicht vornehmen, weil das Landgericht Hamburg im Ergebnis die erstaunliche Ansicht kultiviert, eine Verlinkung auf fremde Youtube-Videos begründe eine Verantwortlichkeit für den Inhalt. Damit haftet jeder, der ein Youtube-Video verlinkt oder einbettet für mögliche Persönlichkeitsrechtsverletzungen, und zwar selbst dann, wenn diese ein erfahrener Medienanwalt in einem von der Rechtsabteilung eines großen deutschen Senders geprüften Beitrag nicht erkennen kann. Nach der Konzeption der Hamburger hätte ich vor dem Verlinken den Krebsheiler befragen müssen.
"Naja", könntet ihr jetzt denken, "was geht das mich an? Soll er halt den Link zum Video nicht verbreiten und fertig". Weit gefehlt, die Auswirkungen einer solchen Rechtssprechung wären fatal:
Sollte das aktuelle, gegen mich ergangene Hamburger Schandurteil rechtskräftig werden, so werden spezialisierte Anwaltskanzleien, die aus geheimnisvollen Gründen meistens ihren Sitz in Hamburg haben, eine neue Abmahnwelle lostreten. Etliche Blogger, Twitterer, Facebooker, Foren- und Wiki-User und Mailinglistenabsender, die Youtube-Links mit anderen teilen, laufen Gefahr, teure Abmahnungen zu erhalten und bei Widerstand mit aberwitzigen Prozessen überzogen zu werden. Bei einer solchen Bedrohungslage setzt jedoch automatisch etwas viel gefährlicheres ein: Selbstzensur.
Um das zu verhindern, muss die Sache nun vor dem Amtsgericht ausgefochten werden. Die Sache hat jedoch einen Haken:
Das Kostenrisiko in Höhe von ca. 20.000,- € ist ungedeckt und ich kann es leider nicht alleine schultern.
Um diesen Betrag zusammenzukratzen, hat Kompa nun die Aktion Klehranlage ins Leben gerufen, die nach dem bewährten Kickstarter-Prinzip funktioniert. Mit 20 Euro seid ihr dabei, im Erfolgsfall bekommt ihr das Geld wahlweise anteilig zurück oder könnt es einer Stiftung zugute kommen lassen.
Bitte lest die exakten Teilnahmebedingungen bei Kompa persönlich nach und zögert nicht, ihn mit 20 Euro Scheinen zuzuscheißen in seinem Kampf gegen den Abwahnwahn zu unterstützen.
Aktion Klehranlage