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Du surfst ja immer noch mit dem Internet Explorer :(


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Oh Gott oh Gott! NEIN! Das will ich nicht!

Links 2012-05-08

  • heise: Urheberrecht: Zwischen Abmahnindustrie und Kulturflatrate. Die LINKE will ein Pilotprojekt des von den Grünen vorgeschlagenen "Tauschlizenz" starten. Immerhin mal ein Schritt...

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    Maurice Sendak, *1928 - †2012

    Maurice Sendak ist heute im Alter von 83 Jahren gestorben. Max und die wilden Kerle trauern ;-(

    Foto: Scott Woods-Fehr from Saskatoon, Canada [CC BY]
    Künstler: unbekannt, aber das Bild muss man schon komplett sehen.
    Träne und 2. Augenbraue: daMax

    (via fakeblog)

    | wo die wilden kerle wohnen
    | where the wild things are


     

    Das Höllenbaby

    Im Moment hält es zwar die Klappe, aber dieses Fry-Mem hat mich gerade zum Schmunzeln gebracht:


     

    Camouflage, Level Oktopus

    Die Viecher sind einfach der Hit

    und vorausschauend für den Tag, an dem YouTube komplett hinter der Paywall verschwindet, gibt's das ganze nochmal als AnimGIF...

    erzähl mir mehr...


     

    Links 2012-05-07

  • stern/fakeblog: So sieht es aus, wenn Putin sich wieder krönen lässt. Floyd hat dazu ein hübsches Foto gefunden: Mit Stützrädern gegen die Staatsgewalt.
  • netzpolitik: “Können wir uns darauf einigen, dass Geistiges Eigentum genauso ist, wie ein Fahrrad?”, fragt der Staatssekretär im Justizministerium, Max Stadler, in der Anhörung zur Petition gegen ACTA m(

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    Online sein mit Maß und Spaß (update)

    Onlinesüchtig oder nicht? Das könnt ihr anhand eines Tests in Erfahrung bringen, den die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) unter oben stehendem Motto ins Netz gestellt hat. Sprüche wie

    Ich hatte dann übelst Angst, dass ich zur Therapie muss. Mittlerweise weiß ich, dass das Internet nicht alles ist. Dazu brauchte ich nicht gleich 'ne Therapie.

    sorgen für garantierten Testspaß. Die Protagonisten Susie und Max erzählen euch von ihrem Netz-Treiben und ihr dürft versuchen, herauszufinden, wer von beiden der größere Onlinejunkie ist. Leider lief der Test bei mir weder im Firefox noch mit Safari. Der Pfeil nach rechts ("nächste Frage") lässt nur ein "Bitte warten" erscheinen, das war's aber auch schon. Anschließend brach der Server unter dem heise-Ansturm zusammen. So werde ich wohl nie erfahren, wie's um meine Onlinesuchtgefährung bestellt ist :-(

    http://www.ins-netz-gehen.de/

    Update: Mit dem Windows-Firefox hat der Test funktioniert. Klarer Fall: ich bin gefährdet. Wo ist mein Therapeut?

    (via heise)

     

    Aufgewacht

    The Great Kat haut euch Vivaldis "Vier Jahreszeiten" mit aller Wucht um die Ohren. Eigentlich wollte ich die Ouvertüre zu Wilhelm Tell hier haben aber die konnte ich nirgends zum Einbetten finden.

    [SORRY, den Song gibt's nicht mehr online. The Internet suckz.]

    Wer peinliche Fotos dazu sehen will klickt hier. Und wer dazu noch eine komplett hängengebliebene Website bewundern will, klickt hier.


     

    Links 2012-05-05

  • spon: "Blockupy" - Frankfurt will Anti-Banken-Proteste verbieten.

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    DNA-Test: Weigerung begründet zwar keinen Verdacht, aber...

    Das Landgericht Bielefeld hat beschlossen, dass aus der Weigerung, an einem Massen-DNA-Test teilzunehmen, kein Tatverdacht hergeleitet werden kann. Das wäre ja fast eine positive Nachricht, allerdings fällt mir bei folgendem Absatz schon wieder das Frühstück aus dem Gesicht:

    Das mögliche Täterprofil, so berichtet nw-news.de, war mehr als vage. Gesucht wurde ein männlicher Einzeltäter zwischen 14 und 80 Jahren, der Ortskenntnisse hat. Das Alter passte auf Alex S., und in den sechziger (!) Jahren hat er wohl auch mal in der Nähe des Opfers gewohnt. Aus seiner Weigerung, an einem freiwilligen Test teilzunehmen, konstruierte die Staatsanwaltschaft Bielefeld einen Anfangsverdacht.

    W00t?! Weil jemand vor 50 Jahren mal in der Nähe eines Mordopfers wohnte und zwischen 14 und 80 Jahren alt ist, gilt er gleich als mordverdächtig? Wie können solche Staatsanwälte nachts ruhig schlafen?


     

    Vorratsdatenspeicherung: Pirat Patrick Breyer klagt gegen EU-Kommission

    Presseerklärung der Piraten:

    Patrick Breyer, Kandidat der Piratenpartei zur Landtagswahl in Schleswig-Holstein, reicht beim Europäischen Gerichtshof Klage gegen die EU-Kommission ein. Geklagt wird auf Akteneinsicht in Dokumente, welche die EU-Richtlinie zur verdachtslosen Vorratsspeicherung aller Telekommunikationsverbindungsdaten betreffen. [1]

    Mit der Klage verlangt Breyer Zugriff auf Schriftsätze, mit denen sich Österreich vor dem Europäischen Gerichtshof 2009 und 2010 gegen eine Klage wegen Nichtumsetzung der hochkontroversen Richtlinie verteidigte. Österreich zog vor dem Europäischen Gerichtshof in Zweifel, ob die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung überhaupt mit dem Grundrecht aller Bürger auf Datenschutz vereinbar und gültig ist. Sowohl Österreich als auch die EU-Kommission verweigern bisher die freiwillige Offenlegung dieser Schriftsätze, die im Hinblick auf die anstehende Vertragsverletzungsklage gegen Deutschland [2] von Bedeutung sind.

    »Der EU-weite Zwang zur verdachtslosen Protokollierung von Telefongesprächen, E-Mail-Verkehr und weiterer Internetkommunikationsverbindungen ist ein vollkommen unverhältnismäßiger Eingriff in die Grundrechte von über 500 Millionen Einwohnern der Europäischen Union«, erklärt Breyer zu seiner Klage. »Der Europäische Gerichtshof wird die fatale EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung voraussichtlich 2013 auf Vorlage des irischen High Court [3] für ungültig erklären. Deutschland darf in der Zwischenzeit keinesfalls dem Umsetzungsdruck nachgeben, zumal der volkswirtschaftliche Schaden einer Vorratsdatenspeicherung um ein Vielfaches höher ist als etwaige Verzugszahlungen. [4] Ich fordere die Bundesregierung auf, ihre Pläne zur verdachtslosen Protokollierung jeder Internetverbindung (IP-Vorratsdatenspeicherung) [5] sofort aufzugeben. Bis dahin muss bei der EU-Kommission beantragt werden, Deutschland wegen wichtiger Erfordernisse des Grundrechtsschutzes von der Umsetzung der EU-Richtlinie zu befreien [6].«

    Mit seiner Klage fordert Breyer auch die Herausgabe eines Vermerks des Juristischen Dienstes der EU-Kommission. In diesem Vermerk ist festgehalten, dass es rechtlich unzulässig ist, die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung künftig optional auszugestalten. Die EU-Kommission gab diesen Vermerk nunmehr freiwillig heraus. Die in dem Vermerk vertretene Rechtsmeinung kritisiert Breyer als »hanebüchen«. [7] Die Richtlinie muss sich künftig darauf beschränken, nationale Gesetze zur Vorratsdatenspeicherung in den Staaten zu harmonisieren, in denen sie existieren. Wenn die verdachtslose Vorratsdatenspeicherung europaweit verboten wird, ist dieses Gesetz gänzlich hinfällig.

    Quellen:
    [1] Die Klageschrift (PDF)
    [2] Das anstehende Vertragsverletzungsverfahren
    [3] Die anstehende Vorlage aus Irland
    [4] Der Schaden einer Vorratsdatenspeicherung
    [5] Die geplante IP-Vorratsdatenspeicherung
    [6] Die Hinweise zum Vertragsverletzungsverfahren (PDF)
    [7] Die Möglichkeit einer Lockerung der EU-Richtlinie

    (via opalkatze)

     

    Berlin 2012

    Free Cuba !? | Freiheit statt Freiheit | Queer Jihad | Job-Center = Drangsalierung | Spanish people say: Aike Gloria!! | Albacete rules


     

    So ruhig hier

    Falls ihr euch wundert, warum hier so wenig passiert: ich springe gerade in Berlin herum und komme deshalb nicht zum Bloggen.


     

    Star Wars Ultras


    (via masagn)


     

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