Operation GEMA Vermutung
Oktober 18th, 2011, 12:44Musiker! Wortakrobaten! Aufgepasst! Die Piraten brauchen eure Unterstützung:
Die GEMA behauptet, die Mehrheit der Urheber wäre bei ihr organisiert. Daraus leitet sie unter anderem das Recht ab, bei jeder CD-Produktion Auskunft zu verlangen, wer die Urheber der Lieder sind. Bei einer Namensgleichheit fordert sie Geld von dem Produzenten der CD. Dies erfolgt auch, wenn ein Stück diesen Namens von dem vermeintlichen Urheber bei der GEMA nicht angemeldet wurde. Begründet wird dies damit, dass der Urheber die Anmeldung ja vergessen haben könnte. Um die Überholtheit diese Vermutung zu beweisen, sammelt der Musikpiraten e.V. Daten von Urhebern, die gemafreie Musik produzieren. Ziel ist es, mehr als 64.778 Datensätze zu sammeln, dies entspricht der Anzahl der GEMA-Mitglieder im Jahr 2010.
Auf der Webseite der GEMA findet man zur GEMA-Vermutung folgende Erklärung:
Die GEMA-Vermutung wurde von der Rechtsprechung zunächst im Hinblick auf öffentliche Musikaufführungen entwickelt. Sie gilt aber auch für jene „mechanischen Rechte“, bei deren Wahrnehmung die GEMA über eine faktische Monopolstellung verfügt – zum Beispiel für das Recht, Musikwerke in Filmen oder auf Tonträgern zu vervielfältigen und zu verbreiten.
Aufgrund der GEMA-Vermutung muss jeder, der behauptet, bei einer Veranstaltung oder für einen Tonträger „GEMA-freie“ Werke – das heißt Werke, an denen die Rechte nicht durch die GEMA wahrgenommen werden – genutzt zu haben, dieses für jeden einzelnen Fall konkret darlegen und gegebenenfalls beweisen. Dies kann zum Beispiel dadurch geschehen, dass ein Veranstalter ein vollständiges Musikprogramm für die betreffende Veranstaltung vorlegt.
"Wir halten diese Vermutung für nicht zeitgemäß und vor allem rechtstaatlich nicht haltbar", erklärt Christian Hufgard, 1. Vorsitzender der Musikpiraten. "Wenn die GEMA Geld für die Nutzung oder Verbreitung von Musik verlangt, dann ist es an ihr zu beweisen, dass sie daran die Rechte hält."
Künstler, die die Musikpiraten dabei unterstützen wollen, werden gebeten, diese beiden Formular auszufüllen:
Gemafreie Urheberin/gemafreier Urheber
Gemafreie CD/Schallplatten-Produktion