Ein Umzug muss bei der GEZ "begründet" werden?

August 15th, 2011, 22:26

WTF?! Der neue Rundfunkstaatsvertrag hat es faustdick hinter den Ohren:

Eine besonders krasse Bestimmung findet sich in Paragraph 8, Ziffer 5, Satz 2. Wer sich umzugsbedingt bei der zuständigen Rundfunkbehörde abmeldet, hat dabei etliche “Daten mitzuteilen und auf Verlangen nachzuweisen”, darunter den “die Abmeldung begründenden Lebenssachverhalt”.

Zwick mich mal einer. Was gehtn hier ab?!?

Bitterlemmer.net: Wer die Wohnung wechselt, muss demnächst seiner zuständigen Rundfunkbehörde den Grund dafür mitteilen

(via lawblog)