Negative Bewertungen im Internet nur noch gegen Vorlage eines "stichhaltigen Beweises"

Mittwoch, 2.3.2016, 13:18 > daMax

Sagt mal, liebe Bundesrichter, wer hat euch denn ins Hirn geschissen?

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschied, dass solche Portale auf Verlangen beispielsweise stichhaltige Belege darüber herausrücken müssen, ob ein Nutzer tatsächlich in der Praxis eines dort bewerteten Arztes oder Anwalts war. Denkbar wäre dies etwa durch Vorlage von Rezepten, Rechnungen oder Nachweisen von Terminvereinbarungen. Dabei dürfe die Prüfpflicht der Portalbetreiber aber nicht so weit gehen, dass Bewertungsportale stark erschwert werden.

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Dieses Land wird regiert von erfahrenen Sicherheitsbeamten paranoiden alten Männern mit den falschen Freunden.