Der Europäische Gerichtshof stärkt die Abmahnmafia

Freitag, 9.9.2016, 08:09 > daMax

Das ist ein wirklich schwarzer Tag für das Internet. Der EuGH hat gestern entschieden, dass bereits ein Link (!) eine Copyrightverletzung darstellen kann.

Mit seiner Entscheidung (PDF) im Fall GS Media v. Sanoma (oft auch: Playboy v. GeenStijl) schränkt der EuGH Linkfreiheit ein, weil demnach bereits das bloße Verlinken auf online zugängliche Inhalte eine Urheberrechtsverletzung begründen kann. Der EuGH weicht damit von der Empfehlung des Generalanwalts ab, der eine Urheberechtsverletzung via Link noch verneint hatte. Dessen Empfehlung begründete der Generalanwalt unter anderem damit, dass Internetnutzer nicht ohne weiteres erkennen könnten, ob ein frei zugängliches Werk rechtmäßig veröffentlicht worden sei oder nicht. Die Folgen einer Strafbarkeit von Links wären demnach eine Bedrohung von Grundfunktionen des Internets.

Hört ihr das Rauschen? Das ist die Abmahnmafia, die sich die Hände reibt. Nach diesem vernichtenden Urteil können wir alle unsere Websites und Blogs eigentlich dicht machen, denn niemand kann wissen, wann ein Link plötzlich zu einer Urheberrechtsverletzung zeigt. So, wie Verwertungsrechte gehandelt werden, kann sich das nämlich stündlich ändern. Und dass das im Moment noch auf "kommerzielle" Websites beschränkt werden soll ist aus meiner Sicht nur wieder so ein Feigenblatt, das demnächst auch noch fallen wird.

Super.