Wie man die GEMA verlässt und trotzdem bei der GEMA bleibt.
September 20th, 2012, 14:26Das erzählt euch der Johnny. Künstler, die diesen Weg gehen wollen, müssen aber schnell handeln, denn eine entsprechende Frist läuft am 30.09.2012 ab!
Das erzählt euch der Johnny. Künstler, die diesen Weg gehen wollen, müssen aber schnell handeln, denn eine entsprechende Frist läuft am 30.09.2012 ab!
Patenttrolling, Level: Apple.
Bild zu groß, deshalb bitte klicken: (mehr …)
Hihi, ich bin gerade sowieso aufm TNG-Film und da passt mir das hier natürlich wunderbar ins Konzept. Alleine Picards Gesicht bei "Apple had this ringtone..."
(via kampfbrot)
(und damit ich das eines Tages selber wieder finde sag ich jetzt auch noch Apple kills Star Trek, Patenterprise, iPhone und Patenttroll)
Vera sammelt D64 aggregiert akribisch sämtliche Websites, die das Leistungsschutzgelderpressungsgesetz unterstützen und Vera sortiert das ganze alphabetisch. Damit ihr wisst, wen ihr in Zukunft bitte nicht mehr verlinkt:
Update: Für euch Blogger|innen da draußen gibt es auch ein WordPress-Plugin, das Links zu oben aufgeführten Seiten immer erstmal zu einer Landingpage umleitet, die auf die Probleme der Leistungsschutzgelderschleichung hinweist.
Die Bundesquasselbude hat jetzt den Gesetzentwurf zum Lex Google beschlossen und die elektrischen Reporter erklären euch nochmal in verständlichen Worten, worum es geht.
Update: Wolfgang Michal umschreibt das Ganze mit "Leistungsschutzrecht: Bitte, bitte kein Shitstorm!!":
Im dritten Versuch soll es möglichst geräuschlos klappen: Der neueste LSR-Entwurf aus dem Justizministerium wird heute im Bundeskabinett zügig verabschiedet und dann in der Bundespressekonferenz möglichst ohne allzu kritische Nachfragen erläutert. Bleibt als offene Flanke das unberechenbare Web mit seinen leicht erregbaren Bloggern.
Also liebes Webvolk: nicht aufregen, Unsere Geliebte Bundesregierung will nur euer Bestes. Schlaft weiter. Obey. Conform. Do not question authority.
2. Update: Netzpolitik hat eine lange Liste verschiedener "Erklärungen" zum Leistungsschutzgeld parat.
3. Update: Thomas Stadler versucht nochmal zu erläutern wen das Leistungsschutzgeldgesetz jetzt eigentlich betrifft.
4. Update: Tobias Schwarz belegt noch einmal anhand fester Zahlen, warum dieses Gesetz purer Schwachsinn ist. Bringt leider wahrscheinlich auch nix.
5. Update: Vera sammelt D64 aggregiert akribisch sämtliche Websites, die das Leistungsschutzgelderpressungsgesetz unterstützen. Vera sortiert das dann alles hübsch. Damit ihr wisst, wen ihr in Zukunft bitte nicht mehr verlinkt: Diese Seiten unterstützen das Leistungsschutzrecht
6. Update: Kommentar auf Netzpolitik: Ein unmögliches Gesetz
Muss ich dazu was sagen? Nö, ne?
(via rené, von dem ich auch den titel raubmordkopiert habe. bloggen mit einem bein im knast)
Das Problem:
Die Lösung: https://proxtube.com/
Ein schniekes Plugin für Firefox, das gegeofickte Videos direkt über einen Proxy lädt, so dass ihr euch einfach zurücklehnen und die Mucke genießen könnt.
2. Update: tja, sieht so aus als könnten wir das direkt wieder vergessen
Update: natürlich gilt hier das gleiche wie für alle anderen Proxies auch: das Ding "guckt euch beim Surfen zu". Das ist an der Datenschutzrichtlinie ganz gut zu erkennen:
Wer damit ein Problem hat, sollte auf Proxy-Lösungen generell verzichten.
(Danke, McBuhl)
Genau so. Wenn mir nochmal jemand diese dämliche Diskussion reindrückt, habe ich hoffentlich einen Ausdruck dieses Oatmeal-Comics griffbereit.
Copyright by Matthew Inman, not stolen
Prima:
Nicht erfasst werden deshalb andere Nutzer, wie z.B. Blogger, Unternehmen der sonstigen gewerblichen Wirtschaft, Rechtsanwaltskanzleien oder private bzw. ehrenamtliche Nutzer.
Das steht im aktuellen Entwurf des Schutzgeldgesetzes (vulgo: Leistungsschutzrecht), wie Udo Vetter gerade berichtet.
fefe wie wir ihn lieben:
PCs sind keine Geldautomaten, die sollen nicht sicher sein. Sicher heißt Zwangsjacke für den Anwender und gerade in diesem Fall reden wir ja von Apple, die zwar in Sachen Sicherheit Jahre hinterherhinken, aber dann Handschellen für den Anwender als Sicherheitsmaßnahme verkaufen und man sein Telefon nur in Betrieb nehmen kann, wenn man Itunes installiert. Apps? Nur aus dem Apple Store. Wegen der Sicherheit!1!!
NICHTS von dieser ganzen Scheiße kommt dem Benutzer zu Gute. Das ist alles nur Gängelei von dem nur einer profitiert: Apple.
Leistungsschutzrecht hatten wir hier ja bereits. Nun sieht es so aus als könnten Blogger aufatmen: offenbar soll das LSR explizit nur für Suchmaschinen gelten.
Ich glaube das allerdings erst, wenn das Gesetz verabschiedet wurde.
Das ist genau der Grund, warum Trivialpatente allesamt auf den Müll gehoren:
Für ungültig erklärte Floyd das "Slide-to-unlock"-Patent auf eine Wischgeste zum Entsperren eines Geräts mit Touchscreen. Hier spielte nach Angaben des Patentbeobachters Florian Müller eine Rolle, dass die Technik bereits im Jahr 2004 das Windows-Telefon Neonode N1m vorwegnahm. Ebenfalls keinen Bestand hatten in den Augen des Richters das Patent EP2098948 auf ein "Touch event model" und das Patent EP1168859 für die Nutzung verschiedener Alphabete auf einem tragbaren Kommunikationsgerät.
Die Nutzung verschiedener Alphabete auf einem tragbaren Kommunikationsgerät?!? Hat Apple auch ein Patent auf die Verwendung des Buchstabens C vor einem H? Das ist doch alles scheiße! Können wir diese Jürgens mitsamt ihren Patenten und Gesetzen bitte alle zusammen in eine fette Raumarche stecken und zurück nach Golgafrincham B schicken? Ohne Rückfahrschein, versteht sich.
Es geht um den Rechtsstreit zwischen Apple und HTC.
(Bild: von stephen butler [CC BY-NC])
Ey, lass mich einfach rein, okay? |
Ich will das hier nie wieder sehen. |
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