Ein eindrucksvolles Beispiel dafür, warum ich ein Problem mit Facebook habe, kann man hier sehen:
http://glastonbury.orange.co.uk/glastotag/
Das ist ein superhochauflösendes Bild des Glastonbury-Festivals, bei dem dazu aufgerufen wurde, sämtliche Teilnehmer mit Facebooktags zu versehen, so dass jeder direkt mit Klarnamen zu erkennen ist.
Denkt mal einen Schritt weiter: in Zukunft passiert das durch Facebooks Gesichtserkennungssoftware automatisch!
Oh brave new world...
(via fefe)
Update: oh jammer weh und ach: Der WDR macht genau die gleiche Scheiße mit einem anderen Festival (via lawblog)
2. Update: Dachte ich es mir doch. Das Ganze ist zumindest in Deutschland schlicht illegal, zumindest wenn man Thomas Stadler Glauben schenken darf:
Diese Konzepte sind, gemessen an deutschem – und vermutlich auch britischem – Recht, nicht zulässig. Die Verbreitung und Veröffentlichung hochauflösender Fotos auf denen Festivalbesucher erkennbar und identifizierbar sind, verstößt, sofern eine Einwilligung der abgebildeten Person nicht vorliegt, gegen § 22 KUG. Die Veröffentlichung solcher Fotos im Netz, verbunden mit der Aufforderung Personen zu “taggen”, stellt darüber hinaus eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte der betroffenen Personen dar. Nachdem damit aber auch eine Verarbeitung und Speicherung personenbezogener Daten einhergeht und man solche Projekte wohl als Aufforderung zum Rechtsbruch betrachten muss, dürfte in Deutschland zudem eine Zuständigkeit der Datenschutzbehörden gegeben sein.
Fragt sich nur, wer diese Post-Privacy-Spacken jetzt in Grund und Boden klagt.