Auf der Suche nach dem SPON-Artikel über Ferienwohnungsabzocke (siehe hier) bin ich über einen anderen Artikel gestolpert, der ganz klar in meine Serie "Neues von der Abmahnfront" gehört.
Das Landesgericht Köln ist inzwischen fast so berühmt für völlig abstruse Copyrightsurteile wie das LG Hamburg und zeigt auch diesmal wieder, dass es sich für nichts zu blöde ist: Da bietet eine ihre Ferienwohnung zur Vermietung an, macht hübsche Fotos davon und stellt diese in Netz. Zur Inneneinrichtung der Wohnung gehört eine Fototapete mit Blümchen, die selbstverständlich auch auf den Bildern zu sehen ist. Der Fotograf des Motivs der Fototapete fühlt sich in seinem Urheberrecht verletzt, mahnt die Ferienwohnungsvermieterin ab, und wird jetzt vom Narrengericht Köln in seiner Anschauung bestärkt. So wurde aus einer Tapete für 13,50 Euro erst ein Abmahnschreiben über 672,60 Euro und nun also eine superteure Gerichtsverhandlung inklusive aller Kosten. Denn:
Wer [...] Bilder im Internet veröffentlicht, die von jemand anders stammen, muss sichergehen, keine Urheberrechte zu verletzen. Auch Bilder, die kostenfrei im Internet angeboten werden, dürfen zuweilen nur privat verwendet werden. Eine Veröffentlichung auf Onlineplattformen wie Airbnb wird hingegen meist als gewerblich gewertet.
Für solche Urteile habe ich ja überhaupt kein Verständnis. Ich gehe mal davon aus, dass der Fotograf vom Hersteller der Fototapete ausreichend entlohnt wurde. Jemanden zu verklagen, der sich eine Fototapete an die Wand klebt, könnte ich aus ästhetischen Gründen ja vielleicht noch nachvollziehen, aber eine Urheberrechtsverletzung kann ich beim besten Willen nicht erkennen. Wenn das Schule macht, dann gnade uns Gott. Denn dann kommt bald der nächste Hinterhofdesigner auf die Idee, ein Foto eines von ihm entworfenen Pullis oder Feuerzeugs auf Ebay Kleinanzeigen könnte seine Urheberrechte verletzen. Und dann?
Meine Fresse, echt. Diese Idee der geistigen Urheberschaft hat uns inzwischen genau so in Geiselhaft wie die eventuell mal gut gemeinte Idee von Geld.
PS: den Artikel, den ich eigentlich gesucht hatte, konnte ich bei SPON nicht mehr finden. Zum Glück hatte ich ihn gerade per Signal geteilt, so war der Link noch irgendwo zu retten. Echt jetzt mal SPON, eure Suche ist für den Popo.
Update, Oktober 2024: Der EUGh hat dieses Geschäftsmodell für illegal erklärt. Justice is done.
(Bild: OpenDemocracy [CC BY-SA])