Wer sich mal ein bisschen Hintergrundwissen zu Ägypten aneignen will: Jens Berger hat auf den Nachdenkseiten einen Artikel mit dem Titel "Diktatorendämmerung" veröffentlicht, der ziemlich lesenswert ist.
Bereits seit 1995 war Ägypten der wichtigste US-Partner für die berüchtigten „Rendition“-Programme, bei denen Verdächtigte von den US-Behörden nach Ägypten überstellt wurden, um dort – abseits jeglicher Menschenrechte – gefoltert zu werden. Heute sitzen in Ägypten 17.000 politische Häftlinge ein, Folter ist die Regel und nicht die Ausnahme. [...] Der Preis für Stabilität war im Falle Ägyptens die Unterstützung einer folternden Militärdiktatur, die jegliche Opposition gewaltsam unterdrückt. Diesen Preis zahlte und zahlt der Westen jedoch gerne. In seiner Realpolitik ist kein Platz für “Demokratie” und “Menschenrechte”.
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Woogie on Mal 'ne Frage: “Ich schließe mich da vorbehaltlos Andreas Moser an. Habe zwar keine juristische Ausbildung, bin aber seit vielen Jahren im Betriebsrat,…”
Anon on Mal ne Frage bzw. hm... irgendwas mache ich falsch: “Beispiel Bandbreite Gehälter in einer mir bekannten IT-Beratung: Senior-Dev (>6 o. 7 Jahre Erfahrung) zwischen 60k bis 100k; Senior+ (Silberrücken…”
anneloewe on "Kulturelle Aneignung": “@daMax: Ich denke Begrifflichkeit ist nie einfach. Neben einer Definition im Duden verstehen verschiedene Menschen verschiedene Dinge. Ich höre zum…”
Ihr Browser versucht gerade eine Seite aus dem sogenannten Internet auszudrucken. Das Internet ist ein weltweites Netzwerk von Computern, das den Menschen ganz neue Möglichkeiten der Kommunikation bietet.
Da Politiker im Regelfall von neuen Dingen nichts verstehen, halten wir es für notwendig, sie davor zu schützen. Dies ist im beidseitigen Interesse, da unnötige Angstzustände bei ihnen verhindert werden, ebenso wie es uns vor profilierungs- und machtsüchtigen Politikern schützt.
Sollten Sie der Meinung sein, dass Sie diese Internetseite dennoch sehen sollten, so können Sie jederzeit durch normalen Gebrauch eines Internetbrowsers darauf zugreifen. Dazu sind aber minimale Computerkenntnisse erforderlich. Sollten Sie diese nicht haben, vergessen Sie einfach dieses Internet und lassen uns in Ruhe.
Die Umgehung dieser Ausdrucksperre ist nach §95a UrhG verboten.
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