Frontberichterstattung aus dem AdBlocker-Krieg
August 18th, 2017, 10:02Gleich drei Medienhäuser mussten vor dem Oberlandesgericht München eine Schlappe hinnehmen: Die Kammer konnte nichts Gesetzwidriges beim Vertrieb eines Adblockers erkennen.
Die schlechte:
Nächster Halt: Bundesgerichtshof.
Sackzement! Können wir und bitte endlich darauf einigen, dass AdBlocker digitale Selbstverteidigung z.B. gegen Malvertising sind, deren Anwendung in die Charta der Digitalen Grundrechte (die es endlich zu verabschieden gilt) aufgenommen gehört? Himmelnochmal.
Bild: daMax (CC BY), based on this by Falk Lademann (CC BY)

Wer hätte das gedacht? Wenn man eine Software als Zensor einsetzt, 

Wie ihr wisst, werden uns sämtliche Überwachungsmaßnahmen mit dem sogenannten Richtervorbehalt schön geredet. Schließlich leben wir ja in einem Rechts- und keinesfalls in einem Polizeistaat, deshalb muss immer schön ein Richter sein Ja und Amen abgeben, bevor die Polizei uns bespitzeln darf. Sonst wäre das ja reine Polizeiwillkür und die gibt es hierzulande niemalsnicht.
Captain Obvious springt todesmutig ins Sommerloch und stellt mit allen zur Verfügung stehenden qualitätsjournalistischen Mitteln fest:
Heute: 
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