Der Staatsvertrag zum „Gemeinsamen Kompetenz- und Dienstleistungszentrum auf dem Gebiet der polizeilichen Telekommunikationsüberwachung“ (GKDZ) wird im Geheimen verhandelt, nicht einmal die Abgeordneten der beteiligten Bundesländer bekommen den Entwurf zu Gesicht.
Wer heutzutage unbedacht auf einen beliebigen Link klickt, hat sich schneller Ungeziefer eingefangen als Volker Becker "aber ich hab doch gar nicht..." sagen kann. Bei der Lektüre dieses Artikels darüber, wie man sich vor Hackern schützen kann, habe ich eine Website kennen gelernt, die mir bisher unbekannt war: urlquery.net checkt eine Website darauf, welche Verbindungen sie wohin aufbaut und warnt euch vor eventuell problematischen Dingen. Das sieht dann schon mal so aus:
Natürlich habe ich das sofort mal mit meinem Blog getestet und dabei festgestellt, dass das Plugin "WP-Maintenance" generell einen Aufruf zu Googleapis.com macht, was ich natürlich total doof finde. Also habe ich dieses Plugin erst mal wieder deaktiviert (ich brauche das ja eh' so gut wie nie) und jetzt sieht das Bild schon besser aus:
Dass Youtube zu Doubleclick geht kann ich leider nicht verhindern, aber ansonsten würde ich sagen bin ich recht sauber
Zuvor hatte sich schon Baden-Württembergs grüner Ministerpräsident Winfried Kretschmann als Reaktion auf Sielings Vorstoß grundsätzlich für eine Legalisierung von Cannabis ausgesprochen.
Heute habe ich einen Mandanten beraten, dem nach einem Kontakt mit der Polizei ein ungutes Bauchgefühl verblieb. Eigentlich wollte er auf der Wache den Diebstahl seines Navis aus dem Auto anzeigen. Doch am Ende hatte er nicht nur die Anzeige gemacht, sondern auch eine Speichelprobe für eine DNA-Analyse abgegeben.
Dafuq? o_O
Das große Problem ist, dass die Cops glauben, die seien a) die Guten und b) immer im Recht weil a)
Stellt man dann b in Frage, stellt man in deren Kopf auch gleich a in Frage und gerät damit ganz schnell auf die "Was haben Sie zu verbergen?!"-Schiene. Weia.
Und da man das gar nicht oft genug wiederholen kann:
Ohne schriftliches Einverständnis eines Zeugen oder unbeteiligten Dritten muss eine DNA-Probe durch den Richter angeordnet werden. Eine Formsache ist dieses Prozedere keinesfalls – auch wenn Polizeibeamte gerne das Gegenteil behaupten.
Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschied, dass solche Portale auf Verlangen beispielsweise stichhaltige Belege darüber herausrücken müssen, ob ein Nutzer tatsächlich in der Praxis eines dort bewerteten Arztes oder Anwalts war. Denkbar wäre dies etwa durch Vorlage von Rezepten, Rechnungen oder Nachweisen von Terminvereinbarungen. Dabei dürfe die Prüfpflicht der Portalbetreiber aber nicht so weit gehen, dass Bewertungsportale stark erschwert werden.
Dieses Land wird regiert von erfahrenen Sicherheitsbeamten paranoiden alten Männern mit den falschen Freunden.
daMax on Die Enshittification YouTubes (3): “@Schwarzes_Einhorn: Danke für die netten Worte, Ja, ich weiß, hier passiert nicht mehr so viel Persönliches. Das liegt einfach daran,…”
Schwarzes_Einhorn on Die Enshittification YouTubes (3): “Weil ich grade an meinem Pocketbook eReader herumfummle, ist mir dieser Beitrag nochmals eingefallen. Dein Blog besteht und bestand ja…”
gardenbart on Die Enshittification YouTubes (3): “Ach, sollen die Leute doch ihre Zeit verschwenden und Bullshit posten. “Blogger, bleib bei deinen Leisten”, es geht auch ohne…”
Norbert on Kaufempfehlung: Cherry KW9100 Slim: “Kann ich bestätigen. Habe diese Tastatur zweimal (Büro/Homeoffice) und bin SEHR damit zufrieden. Wie du auch, wäre eine Beleuchtung noch…”
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