Meine Fresse, so langsam wird das "Geschäftmodell Abmahnung" wirklich immer heftiger. Der bekannte Jura-Blogger Thomas Stadler berichtete vor einiger Zeit von dem seiner Meinung nach unlauteren Geschäftsgebaren der Anwaltskanzlei Kornmeier in Zusammenarbeit mit der Firma Digiprotect. Nun kam was kommen musste: die Anwaltskanzlei Kornmeier beauftragte einen Rechtsanwalt (sic!) damit, Thomas Stadler abzumahnen. Und dabei gehen die alles andere als zimperlich vor: Stadler soll es unterlassen zu behaupten, dass ihm ein Schreiben der Firma Digiprotect vorliege in welchem Anwaltskosten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz geltend gemacht würden. Stadler weiter:
Außerdem soll ich nicht weiter behaupten, dass sich die Kanzlei Kornmeier ausdrücklich darauf beruft, dass die ihrer Mandantin nach dem RVG entstandenen Kosten zu erstatten seien und man dieses Verhalten zivilrechtlich als unerlaubte Handlung und strafrechtlich als Betrug oder Betrugsversuch qualifizieren könne.
Dabei wird ein Streitwert von 250.000 Euro angesetzt (!!) und die Vertragsstrafe liegt bei 15.000 Euro (!!!). Thomas Stadler ruft nun dazu auf, ihm Scans von Schreiben der Kanzlei Kornmeier und der Firma Digiprotect zu schicken:
Ich würde daher auch gerne Informationen über andere Fälle sammeln, in denen die Kanzlei Kornmeier schriftlich ganz ausdrücklich Anwaltskosten nach dem RVG berechnet und Erstattung verlangt hat und auch Informationen zu den Fällen, in denen Abgemahnte diese Kosten daraufhin vollständig oder teilweise an die Kanzlei bezahlt haben. Liebe Kollegen und Betroffene, schickt mir bitte Scans solcher Schreiben an ts@cplus.de. Das wird mir helfen, das System Kornmeier/DigiProtect besser darstellen zu können.
Thomas: ich drücke dir ganz fest sämtliche Daumen. Ich bin sehr gespannt, was dabei heraus kommt. Und jetzt werde ich ganz flink nochmal bei meinem Versicherungsagenten nachfragen, wo das Angebot für eine Rechtsschutzversicherung bleibt, das er mir schon vor Tagen per Mail zukommen lassen wollte...
PS: Weitere Berichte davon gibt es bei
fefe
lawblog
kanzlei kompa
google
[Nachtrag]: Abmahnanwälte erwirken einstweilige Verfügung gegen Kanzlei Wilde & Beuger
[1. Update]: Das Internet, Dein Freund und Unterstützer. Thomas Stadler surft auf einer Welle aus Zustimmung, Unterstützung und Spendenangeboten und es sieht nicht so aus, als würde ihm der Schwung so schnell ausgehen.
[2. Update] 7.12.2009: Der Spaß geht weiter.