Links 2012-08-10
“Sollte sich ein Eigentümer weigern, seinen Vermieter zu benennen, ‘kann der Auskunftsanspruch im Wege eines Verwaltungszwangsverfahrens durchgesetzt werden’”? Hallo?! Und wozu, zum Teufel, sollte ich irgendwem begründen, weshalb ich ausziehe? Zu welchem Behuf will die GEZ das wissen?
Naja und so ganz nebenbei pöbelt sie auch flächendeckend gegen das öffentlich-rechtliche Fernsehangebot ![]()
Stattdessen lassen sich Tausende von Urhebern, denen kein halbwegs klar denkender Mensch ihre Rechte oder Einkommensmöglichkeiten absprechen will, gegen ihr Publikum aufhetzen, lassen sich von der Verwertungsindustrie Gefahren einreden, die keine sind, und vor den Karren einer Anwaltsmaschinerie spannen, die konstant die Unmöglichkeit der Rechtsdurchsetzung im Internet behauptet und dabei mit Hilfe technischer und juristischer Möglichkeiten jedes Jahr hunderttausende von Abmahnungen an Privatpersonen verschickt.






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